Siegen. War Betriebsratswahl der Kraftverkehr Alchetal KVA rechtens? Die Geschäftsführung sagt Nein. Ihr wirft Verdi vor, die Wahl unterlaufen zu wollen.
Ist die Betriebsratswahl der unter der Wern Group firmierenden Kraftverkehr Alchetal GmbH (KVA) zu Recht erfolgt? Diese Frage muss das Arbeitsgericht Siegen am Donnerstag, 11. Juli, 13 Uhr, klären.
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Geschäftsführung bestreitet Rechtmäßigkeit
Die KVA bedient im Auftrag des Konzessionsinhabers VWS Buslinien. 2018, nach Konzessionsvergabe an die VWS, wollten die rund 130 Beschäftigten einen Betriebsrat gründen. Die Gewerkschaft Verdi wirft der Geschäftsführung vor, die Wahl unterlaufen zu wollen, indem sie die Belegschaft „reduzierte“ mit dem Angebot, das Unternehmen zu wechseln, um die bis dahin geltenden Löhne und Arbeitsbedingungen zu halten.
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Bei der Betriebsratswahl hätten nur noch knapp 80 Beschäftigte auf der Wählerliste gestanden. Nach der Betriebsratswahl bestreite nun die KVA-Geschäftsführung deren Rechtmäßigkeit: Es handle sich um einen gemeinsamen Betrieb.
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