Siegen. . Eine Frau muss sich wegen des zweifachen Verstoßes gegen das Waffengesetz vor dem Amtsgericht Siegen verantworten. Dort verhält sie sich patzig.

Es gibt Verhalten, das bei Gericht ungern gesehen wird: Gleichgültigkeit, patzige Antworten, Desinteresse. Das bringt die 35-jährige Angeklagte am Dienstag alles mit ins Siegener Amtsgericht – ob aus Absicht oder Unsicherheit. Die Frau ist trotz schwierigen Lebenswandels bislang unbestraft, wurde nun wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz zu 1200 Euro Geldstrafe verurteilt.

Erst Messer, dann Revolver

Am 10. August 2018 fiel sie mit einem verbotenen Butterfly-Messer auf, vor gut zwei Wochen stellte die Polizei in ihrer Wohnung einen Schreckschussrevolver sicher. Das Messer gehöre ihr nicht, versichert die Angeklagte, kann sich ansonsten aber kaum noch erinnern. Sie sei ziemlich betrunken gewesen, habe sich gestritten, weiß aber nicht mehr mit wem. Sie sei dann von der Polizei aus dem Keller des Hauses geholt worden, in dem ihr Freund wohnte. Dort hätten sie das Messer gefunden, mit dem sie nichts zu tun habe. Das damalige Geständnis widerruft sie.

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Richterin und Anklagevertreterin vermissen Reue und Einsicht. Um das Verfahren nicht in die Länge zu ziehen, wird der Vorwurf trotz Bedenken eingestellt.

Ein Polizist erinnert sich im Zeugenstand sich an Beschwerden über die Angeklagte: Sie habe Gegenstände aus dem Fenster geworfen und die Ruhe gestört. Schließlich sei er in ihrem Zimmer in der Wohnung der Eltern gewesen, „dort lag die Waffe in einem Regal. Ich habe sie zur Sicherheit gleich mitgenommen.“ Schließlich habe er die Frau mitnehmen müssen. Es stellte sich heraus, dass ihre Beschreibung auf eine Anzeige vom 27. April passte, als eine verwirrte Frau in Rudersdorf mit einer Waffe in der Hand herumlief.

Reichlich Bier und Wodka

Die Frau bestätigt, an dem Nachmittag einen Nachbarn, den Freund ihrer Schwester angegangen zu haben: „Ich habe gepöbelt!“ Die Waffe habe aber immer im Regal gelegen: „Ich laufe doch nicht mit einem Revolver herum.“ An das Geständnis vor Ort hat sie keine Erinnerung: „Ich hatte Bier und Wodka getrunken. Reichlich!“ Sie findet, dass sie kein Alkoholproblem hat. Sie ziehe gerade um, ihr Freund sei in Haft. Längere Zeit sei sie obdachlos gewesen. Sie hat eine abgeschlossene Ausbildung, ist aber arbeitslos. „Ich hab mich nicht gekümmert“, erklärt sie, will wieder arbeiten. Und sie möchte zumindest den Revolver „eigentlich wiederhaben“.

Den kriege sie nicht, so Richterin Dr. Hanne Grüttner ungehalten. „Den hab ich mal geschenkt bekommen. Ich fand das cool“, sagt die Angeklagte. Von wem, weiß sie nicht mehr. „Es ist nicht cool, mit einer Waffe herumzulaufen. In Amerika vielleicht, aber nicht hier in Deutschland“, sagt die Vorsitzende. Sie weist die Frau auf ihre ungeklärten Alkohol- oder Drogenprobleme hin: Sie solle sich Gedanken machen. Waffenbesitz könne auch mit Gefängnis bestraft werden.