Siegen. . Seit 2016 hat der Mann keinen Führerschein mehr, fährt aber trotzdem. Jetzt verurteilt ihn das Siegener Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe.
Zwei Monate Freiheitsstrafe mit Bewährung verhängt Amtsrichterin Manthei am Freitagmorgen gegen einen 27-Jährigen, der im Mai 2018 auf der A 45 ohne Führerschein am Steuer eines VW erwischt wurde. Außerdem muss er 1000 Euro an die Welthungerhilfe zahlen und bekommt eine Fahrerlaubnissperre von einem Jahr.
Was auf den ersten Blick wie ein durchaus strenges Urteil wirkt, relativiert sich beim näheren Betrachten der Hintergründe. Der Angeklagte B. musste aus Essen vorgeführt werden, weil er an seiner bisherigen Adresse nicht angetroffen wurde. Er sei umgezogen und habe die entsprechende Meldung vergessen, entschuldigt sich der gebürtige Libanese und bestätigt seinen Verstoß im gleichen Atemzug: „Ich kann das nur zugeben. Ich hab es gemacht!“
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Die Ummeldung hat er vergessen
Allerdings hat er auch eine Erklärung. Er betreibe einen Schlüsseldienst, sei selbstständig und habe einen dringenden Auftrag erledigen müssen. Falls er damit auf Verständnis gehofft hatte – weder Richterin noch Staatsanwältin kommen ihm auch nur einen Millimeter entgegen. B. war gerade einmal knappe vier Wochen vor diesem Vorfall vom Amtsgericht Frankfurt wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Und das war schon die zweite Verurteilung nach 2017, wie sich aus dem Strafregister ergibt. Eine Trunkenheitsfahrt ist ebenfalls aktenkundig.
Bisherige Sperre dauert noch bis Mitte August
Seinen Führerschein musste er 2016 abgeben, die bisherige Sperre dauert noch bis Mitte August. „Ich habe mir jetzt einen Fahrer besorgt“, versichert der Angeklagte. Seit Weihnachten sei jede Gefahr beseitigt, dass so etwas noch einmal vorkommen könne: „Hundertprozentig! Sie sehen mich nie wieder vor Gericht“, stellt er fest.
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Beachtliches Monatseinkommen
Die beiden Juristinnen bleiben skeptisch. Die hohe Rückfallquote mache es schwierig, diese Reue zu glauben, erklären Staatsanwältin und Richterin übereinstimmend. Letztere fragt dreimal nach, als der Essener sein monatliches Einkommen mit „15- bis 18.000 Euro“ tatsächlich richtig angibt. Das stimme aber, nickt B. mehrfach. Für die Staatsanwältin ist danach aufgrund seiner Vorstrafen dennoch eine kleine Freiheitsstrafe angebracht, Richterin Manthei stimmt zu. Sie legt noch die Geldbuße oben drauf. B. stimmt dem Urteil zu und muss danach sehen, wie er wieder nach Essen zurückkommt.
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