Siegen. Berufungsanträge: Rechtsstreit um Linienkonzessionen für Siegen geht weiter. Verwaltungsgericht hatte Genehmigungen für die VWS aufgehoben.
Die Hängepartie wird sich noch über Monate, vielleicht sogar Jahre hinziehen: Die Frage, wer eigentlich Busse auf die Linien in Siegen, Kreuztal, Hilchenbach, Freudenberg und Netphen schicken darf, ist beim Oberverwaltungsgericht gelandet. Drei von vier Prozessbeteiligten haben Rechtsmittel gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg eingelegt, das im April die Linienkonzessionen aufgehoben hatte.
Der Fall
Im Juni 2017 hatte die Bezirksregierung erstmals die Konzessionen für alle fünf Buslinienbündel in Siegen-Wittgenstein an die Verkehrsbetriebe Westfalen-Süd (VWS) vergeben. Leer ausgegangen war die Westfalenbus GmbH, die bis 2018 Linien im Kreis Olpe, in Wittgenstein und im südlichen Siegerland betrieben hatte.
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Das zur DB gehörende Unternehmen setzt seine Busse vor allem in Wittgenstein nun im Auftrag der VWS ein. Ebenfalls nicht zum Zuge kam die „Busverkehr Siegen-Wittgenstein-Olpe“ (BSO). Die Tochterfirma der Burscheider Kraftverkehr Wiedenhoff hatte sich um das Linienbündel Mitte beworben und gegen die Entscheidung der Bezirksregierung geklagt.
Die Folgen
Das Verwaltungsgericht gab niemandem Recht: BSO unterlag mit seiner Klage, ihm anstelle der VWS die Konzessionen zu erteilen. Bezirksregierung und VWS verloren aber auch — das Gericht hob die Konzessionen auf. Alle drei beantragen nun die Zulassung der Berufung gegen das Arnsberger Urteil, das somit vorerst nicht rechtskräftig wird. Die Linien im Siegener Kernraum werden somit weiter nur mit befristeten Genehmigungen betrieben.
Weiter tägliche Ausfälle im Siegerland
Jeden Tag fallen im Siegerland nach wie vor Busverbindungen aus, weil Fahrer krank sind — am Donnerstag waren es 128. Die aktuell betroffenen Linien stehen auf vws-siegen.de
Das Problem ist keine Siegener Besonderheit: Ähnliche Meldungen kommen aus Aachen, Gelsenkirchen und Lübeck. In Berlin sind nicht nur die Busse, sondern auch die Straßenbahnen betroffen. Zwei Linien wurden dort zuletzt komplett eingestellt.
Damit bleibt dem Kreis Siegen-Wittgenstein vorerst noch die EU-weite Ausschreibung des Linienbündels erspart. Die wäre die zwangsläufige Folge, wenn weder VWS noch BSO für ihren „eigenwirtschaftlichen“ Antrag, also den Linienbusverkehr ohne kommunalen Zuschuss, eine Genehmigung bekämen. Für den Kreis und die Städte und Gemeinden hätte das gravierende Folgen: Statt sich ein Busunternehmen auszusuchen, das auf eigene Rechnung fährt, müssten sie den Auftrag an ein Unternehmen erteilen, das den günstigsten Preis fordert — in Siegen-Wittgenstein wird mit einem Betrag von um die zehn Millionen Euro gerechnet. Abstriche vom Angebot für die Fahrgäste machen kann der Kreis zumindest nicht kurzfristig: Er ist an seinen eigenen Nahverkehrsplan gebunden, der Bestandteil der Ausschreibung sein wird.
Der Hintergrund
Auch das Verwaltungsgericht hatte sich den Nahverkehrsplan angeschaut: Weder VWS noch BSO hätten in ihren Anträgen die vorgegebenen Fahrpläne erfüllt, beide seien daher nicht „genehmigungsfähig“. Nachträgliche Zusagen, alle Anforderungen zu erfüllen, reichten dem Gericht nicht.
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Es sei noch nicht einmal „davon auszugehen, dass der verbindlich zugesicherte Busverkehr mindestens dem bisherigen Verkehrsangebot entspricht“, hieß es in der Pressemitteilung aus Arnsberg. In den Angeboten fehlten Fahrten, die es nach altem Plan noch gab. Auch Umsteigeverknüpfungen, die der Nahverkehrsplan vorgibt, würden nicht erreicht. Auf den Vergleich, welches der beiden Angebote das bessere sei, komme es „nicht mehr an“.
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