Siegen. . Verwaltungsgericht Arnsberg hebt Vergabe des Linienbündels Mitte an die VWS auf. Nun muss erneut ausgeschrieben werden – EU-weit.

Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat die Genehmigung für den Busverkehr im Linienbündel Mitte im Stadtgebiet Siegen aufgehoben. Die Bezirksregierung Arnsberg hatte den Verkehrsbetrieben Westfalen-Süd (VWS) im Juni 2017 den Zuschlag erteilt, der Mitbewerber „Busverkehr Siegen-Wittgenstein-Olpe“ (BSO) dagegen geklagt. Hauptgrund für das Urteil sei, dass die VWS nicht die im Nahverkehrsplan geforderten Leistungen erfüllen würden, der VWS-Antrag auf die Konzession wesentliche Abweichungen von den Vorgaben enthalten habe.

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Was ist die Vorgeschichte?

Der Zweckverband Personennahverkehr Westfalen-Süd (ZWS) hatte 2016 den Auftrag für das Linienbündel mit 67 Buslinien vorab bekannt gemacht und den Nahverkehrsplan als Basis festgelegt. Neben den VWS hatte auch die BSO mit Sitz in Burscheid eine Genehmigung für den eigenwirtschaftlichen Betrieb beantragt. Die BSO waren zuvor bereits in Siegen gefahren. Beide Unternehmen hatten in ihren Bewerbungen zugesichert, die Anforderungen erfüllen zu können.

Der ZWS teilte im Lauf des Verwaltungsverfahrens der Bezirksregierung als Genehmigungsbehörde mit, dass die Bewerbungen geringfügig von den Anforderungen abweichen würden, der zugesicherte Verkehr aber dem bisherigen Verkehrsangebot entspreche. Beide Anträge seien genehmigungsfähig; der ZWS empfahl, den VWS den Zuschlag zu erteilen, weil deren Angebot um 30 Prozent besser sei. Die Bezirksregierung schloss sich dem an, erteilte der VWS für zehn Jahre den Zuschlag, verbunden mit dem Auftrag, im Angebot fehlende Fahrten durchzuführen.

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Warum wurde die Genehmigung genau aufgehoben?

Weil beide Bewerbungen nach Ansicht des Gerichts – im Gegensatz zu ZWS und Bezirksregierung – nicht ausreichend waren für eine Genehmigung. Die Anträge hätten von vornherein nicht ausgereicht, um im Sinne des Nahverkehrsplans einen eigenwirtschaftlichen Betrieb sicherzustellen. Pauschale Erklärungen, alle Anforderungen erfüllen zu wollen, seien nicht genug. Zudem entspreche der zugesicherte Busverkehr nicht dem bisherigen Angebot – vielmehr fehlten Fahrten, die bis dahin stattfanden.

Was bedeutet das für den Busverkehr?

Vorläufig wird der Linienverkehr auf Basis einer einstweiligen Erlaubnis bis 15. Juli weiter von den VWS durchgeführt, so ZWS-Geschäftsführer Günter Padt. Danach startet ein Notvergabeverfahren mit zwei Jahren Laufzeit. Während dieser Zeit werden die VWS – vorbehaltlich dem Beschluss des Kreistags – den Betrieb im Linienbündel Mitte sicherstellen. Wie Landrat Andreas Müller als ZWS-Verbandsvorsteher erklärt, liegt durch das Urteil nun kein Angebot für einen gemeinwirtschaftlichen Betrieb des Linienbündels vor – nun wird europaweit gemeinwirtschaftlich ausgeschrieben. Dann werden Verluste nicht mehr wie bisher eigenwirtschaftlich vom Verkehrsunternehmen getragen, sondern von der öffentlichen Hand.

Fahrgäste müssen sich keine Sorgen machen, dass in Siegen demnächst keine Busse mehr fahren, sagt VWS-Geschäftsführer Klaus-Dieter Wern: „Es gilt die Verkehrspflicht und die werden wir auch wahren.“