Eichen/Siegen. . Nur knapp an Umweltkatastrophe vorbei: Der Geschäftsführer einer heute insolventen Eichener Firma muss sich in Siegen vor Gericht verantworten.
Eichen ist nur knapp an einer Umweltkatastrophe vorbeigeschrammt. Im Herbst 2016 waren in einer angemieteten Lagerhalle der heute insolventen Firma Waga Galvanotechnik hunderte Kubikmeter Altsäuren und Umweltgifte in Kunststoffbehältern entdeckt, in den Folgemonaten und mit hohem Aufwand entsorgt worden. Das Amtsgericht Siegen hat Mittwoch, 5. Juni, den damaligen Geschäftsführer zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.
Das illegale Lager
Als die Kontrolleure der Bezirksregierung Arnsberg nach einem anonymen Hinweis die fragliche Halle am 6. September 2016 öffneten, alarmierten sie sofort die Feuerwehr: Große Mengen hochgiftiger Stoffe, neben Säuren Nickel- und Chromhaltige Bäder, in IBC-Behältern aus Plastik, teils vierfach übereinandergestapelt, in einem völlig ungeeigneten, vollgestellten Gebäude. Manche Kunststoff-Tanks hatten ihre Verwendungsdauer überschritten, andere waren schadhaft, zerbeult, es fehlten Verschlusskappen. Die Halle hätte eine Auffangwanne benötigt, stattdessen: Pflastersteine, darunter Schotter. Kein vorbeugender Brandschutz, kein Löschwasser.
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Unverzüglich wurden Maßnahmen ergriffen, um die hochgiftigen Stoffe sicher entsorgen zu können: Eine Wachfirma engagiert, eine Dichtfläche in der Halle geschaffen, regelmäßig über Wochen hinweg die Flüssigkeiten in Tankwagen gepumpt und abtransportiert. Unter extremen Vorsichtsmaßnahmen, berichtet ein Kontrolleur vor Gericht – so wurden die Pumpschläuche zusätzlich abgedichtet, damit das Gift nicht in das Flüsschen Hammergraben gelangen konnte, das gleich neben der Halle verläuft. 160.000 Euro kostete das die Bezirksregierung, der Insolvenzverwalter beteiligte sich am Ende mit 60.000 Euro aus der Insolvenzmasse der Firma Waga. Die Katastrophe blieb aus. Die Untersuchung der Bodenproben ergab: Gefahrstoffe sickerten nicht ein.
Die Ursachen
2010 habe er 80 Prozent der Galvanik-Firma gekauft, von der ihm zu diesem Zeitpunkt bereits 20 Prozent gehörten, erzählt der Angeklagte, Typ rechtschaffener Familienvater, vor Gericht. Weil die Firma Unternehmen belieferte, die Geschäfte mit Iran tätigte, trafen die damaligen Wirtschaftssanktionen auch seinen Betrieb – Aufträge fielen weg, eine halbe Million Euro pro Jahr fehlte.
Mehr und mehr geriet die Firma in wirtschaftliche Schieflage. Eine Abwärtsspirale, über die der Geschäftsführer irgendwann die Kontrolle verlor, wie er vor Gericht einräumt. „Ich wollte nicht in die Insolvenz, um meine Mitarbeiter weiter bezahlen zu können.“
Übergangslösung für Entsorgung teurer Flüssigkeit
Bis 2014 wurden die im Produktionsprozess anfallenden, belasteten Flüssigkeiten vorschriftsmäßig von Fachunternehmen entsorgt. 2015 fanden sich schließlich Investoren, die unter anderem signalisierten, eine Aufbereitungsanlage anzuschaffen, was dazu beigetragen hätte, die immensen Entsorgungskosten zu senken. „Das ist keine Entschuldigung“, sagt der Angeklagte, aber er, inzwischen bereits privat insolvent, habe all seine Hoffnungen darauf gesetzt, die Situation so meistern zu können.
Das illegale Lager, schon vorher für andere Zwecke angemietet, habe nur eine kurze Übergangslösung sein sollen – zwischenlagern, Geld auftreiben, dann vorschriftsmäßig entsorgen. Auch das wuchs dem Geschäftsführer schließlich über den Kopf. Am Ende sei gar nichts mehr regulär entsorgt, sondern die Flüssigkeiten nur noch in der Lagerhalle abgestellt worden, sagt er.
Der Prozess: Finanzielle Schieflage wird berücksichtigt
Die Vorwürfe räumt der Mann vollumfänglich ein. Das berücksichtigt Richterin Carolin Florath beim Strafmaß, ebenso die schwierige Situation des nicht vorbestraften Angeklagten; dass kein böser Vorsatz vorlag und letztlich Folgen ausblieben. Das und den Teufelskreis, in den sein Mandant geschlittert sei, hatte auch Verteidiger Martin Kretschmer betont; dass er sich seiner Schuld bewusst gewesen sei, versucht habe, die Situation zu verbessern. Dennoch: Das Ausmaß der Gefährdung sei „erheblich“ gewesen, betont die Richterin mehrmals. Ebenso in zeitlicher und finanzieller Hinsicht die Beseitigung dieser Gefahr.
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Sie bleibt beim Strafmaß knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, setzt die sechs Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung aus. Der Angeklagte akzeptiert das Urteil, muss zudem 1200 Euro Geldstrafe zahlen – ein Monatsgehalt für den Mann, der noch sechs Jahre in der Privatinsolvenz steckt und monatlich genau diese Summe bekommt.
„Mitarbeiter sind nicht nackt durch Säure gegangen“
Ein zweiter Vorwurf wurde eingestellt: Demnach habe die Bezirksregierung Arnsberg bei Kontrollen im Betrieb selbst zahlreiche Verstöße gegen Sicherheitsbestimmungen und Arbeitsschutz für Beschäftigte festgestellt. So sollen Mitarbeiter ohne weitere Schutzausrüstung unmittelbaren Kontakt zu mit Chrom oder Nickel behandelten Werkstücken gehabt haben, entsprechenden Dämpfen ausgesetzt gewesen sein.
Absauganlagen seien nicht funktionsfähig gewesen, entsprechende Auflagen seien nicht erfüllt worden. Bei manchen Mitarbeitern seien bis zu 70-fach erhöhte Chromwerte im Urin festgestellt worden. In einem anderen Fall hätten Mitarbeiter Flüssigkeit, die aus einem undichten Chrombecken in den Keller ausgelaufen war, ohne Schutzausrüstung wegflitschen sollen.
Uneinigkeit bei Kontrolleuren
Diesen „heftigen Vorwurf“ (Richterin Florath) ließ das Gericht fallen. Kein einziger Mitarbeiter habe sich über den früheren Geschäftsführer beschwert. Wie Anwalt Martin Kretschmer darlegte habe es auch hier zwar Versäumnisse gegeben, der Schutz der Mitarbeiter sei aber nicht eingeschränkt gewesen. Vielmehr habe unter den Kontrolleuren der Bezirksregierung Uneinigkeit geherrscht, ob eine Anlage, die gegen Stürze ins Becken sichern soll, zulässig sei oder nicht.
Schutzanzüge und -handschuhe beispielsweise seien „massenhaft vorhanden“ gewesen. Arbeiter seien sicher nicht nackt durch die Säure gegangen, wie es Verteidiger Kretschmer formulierte: „Seine Mitarbeiter waren meinem Mandanten nicht egal.“
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