Siegen. . Urteile im abgetrennten Verfahren vor dem Siegener Landgericht: Angeklagte hätten Anweisungen befolgt und haben Geständnisse abgelegt.

Zumindest einen Schritt weiter gekommen, findet Oberstaatsanwalt Christian Kuhli, als das Urteil gesprochen ist. Wie erwartet hat die 1. Große Strafkammer am Mittwoch, 29. Mai, im aktuellen „Burbach-Ableger“ fünf Geldstrafen unterschiedlicher Höhe verhängt, die weitgehend den Anträgen des Vortags entsprechen und sich damit klar im Rahmen der Verständigungen bewegen.

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Der frühere Sozialbetreuer F. muss danach für zwei Freiheitsberaubungen 1500 Euro bezahlen. Gegen die damaligen Burbacher Wachleute R., P., G. und H. gibt es Geldstrafen in Höhe von 6800, 1600, 1800 und 300 Euro. R. ist als einziger der vier Sicherheitsmitarbeiter für eine Nötigung und zwei Körperverletzungen neben insgesamt sechs Fällen der Freiheitsberaubung verurteilt worden. Sein Kollege H. war nach der Beweisaufnahme nur an einer einzigen Einsperrung beteiligt und hatte zudem relativ früh gekündigt, nachdem Einrichtungsleiter S. das erste Mal ihm gegenüber offiziell das Wort „einsperren“ benutzte.

Teil eines schwierigen Umfelds

Die Urteile beruhten auf den Eintragungen in den Wachdienst- und Sozialbetreuerbüchern, sowie den geständigen Einlassungen der fünf Männer, begründet die Vorsitzende Richterin Elfriede Dreisbach das Urteil. Überwiegend sind danach strafmildernde Gründe in die Entscheidung eingeflossen, gegen Angeklagte, die allesamt nur Anweisungen befolgt hätten.

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Sie seien Teil eines sehr schwierigen Umfeldes gewesen, in einer überbelegten Einrichtung, mit Menschen, die sehr große religiöse und kulturelle Unterschiede mitgebracht hätten, viele Probleme, aus denen Konflikte erwachsen seien. Menschen, die letztlich auch überhaupt nicht auf die europäischen Gegebenheiten vorbereitet gewesen seien, greift Dreisbach ein Argument von Anwalt Jens Kemper auf und nennt beispielhaft eine völlige Missachtung etwa deutscher Brandschutzvorschriften.

Die Mitarbeiter seien nicht ausgebildet und „völlig auf sich gestellt“ gewesen, alleingelassen“ worden. Es habe „am laufenden Band Regelverstöße gegeben, „alle arbeiteten immer am Limit“. In dieser Atmosphäre habe sich ein System der Sanktionen herausgebildet, das funktionierte, führt die Richterin weiter aus; ein System, in dem bei den Mitarbeitern wohl eine immer größere Abgestumpftheit entstanden sei, eine wachsende Bereitschaft, Menschen einzusperren und sich über die Rechtmäßigkeit keine Gedanken zu machen.

Viel öffentliche Aufmerksamkeit

Die Kammer glaube den Angeklagten, dass es ihnen heute leid tue und sie derartiges nie wieder tun wollten. Es gelte auch, wie am Dienstag vom Oberstaatsanwalt vorgetragen, die lange Dauer des Verfahrens zu bedenken und den Druck, den die mediale Aufmerksamkeit auf jeden Einzelnen verursacht habe.