Siegen/Burbach. . Ehemaliger Wachmann schildert im abgetrennten Verfahren vor dem Landgericht Siegen die chaotischen Zustände in der ehemaligen Unterkunft.

Im abgetrennten Burbach-Verfahren haben vor dem Landgericht Siegen am ersten Verhandlungstag drei der fünf angeklagten ehemaligen Wachleute der früheren Flüchtlingsunterkunft Einblicke in das „System Burbach“ gegeben.

Einer der Männer hatte zu einer Körperverletzung Stellung genommen: In einem der „Problemzimmer“ soll er einen Bewohner körperlich etwas härter angegangen haben. Der Mann habe hinter der Tür mit seinem Gürtel in der Hand gewartet. „Ich hab seinen Schlag geblockt und ihn zu Boden geschubst“, sagt der Mann; eine Notwehrsituation. Sein Mandant habe wohl die Fähigkeit des Bewohners überschätzt, tatsächlich noch angreifen zu können, meint der Verteidiger. Der Ex-Wachmann gibt zu, den Mann kräftig zu Boden gestoßen zu haben, obwohl das wohl nicht mehr notwendig gewesen sei.

Stimmen von Tätern identifiziert

Auch in einer anderen Situation wisse er heute, dass es nicht nötig war, einen Bewohner auf sein Bett zu stoßen und sich auf dessen Rücken zu setzen, als dieser nicht freiwillig ins andere Zimmer wechseln wollte, sagt er. Heute sehe er die Dinge in einem völlig anderen Licht, „deshalb mache ich ja auch etwas ganz anderes!“ Damals sei es einfach situationsbedingt gewesen: „Die Dinge sind mit der Zeit nicht besser geworden. Wir sind eher einfach abgestumpft“, erklärt der Angeklagte, der insgesamt die Verhältnisse in der Einrichtung bislang am ausführlichsten schildert.

„Jeder war überfordert, der überhaupt überfordert sein konnte“, sagt er über seine Kollegen vom Wachdienst, die Sozialbetreuer und den bereits verurteilten Einrichtungsleiter. Der habe jedenfalls von allem gewusst, „alles ging über seinen Schreibtisch“. Von geordneten Bahnen habe er in der Einrichtung nichts wahrnehmen können, betont der Angeklagte.

Bekannt wurden die Missstände in der Einrichtung durch ein Video, das einen Bewohner zeigt, der sich in der Nacht erbrach und danach mehrere Tage im „Problemzimmer“ zugebracht haben soll. Der Wachmann berichtet, dieses Video per Whatsapp bekommen zu haben. Als er dann zum Dienst kam, sei das Zimmer bereits leer gewesen. Der Bewohner selbst habe die Matratze entsorgen müssen, „weil niemand sonst sie anfassen wollte“. Mittags „habe ich ihn dann in der Küche gesehen“; er sei nicht mehr eingesperrt gewesen. Er habe dem Jungen sogar das Video gezeigt, um ihm sein Verhalten der Nacht vorzuhalten, was dem Betroffenen äußerst peinlich gewesen sei.

Unnötige Härte gegen Bewohner

Nach offiziellen Erkenntnissen sei das Opfer aber mehrere Tage im Zimmer gewesen, entgegnet Oberstaatsanwalt Christian Kuhli. Offenbar habe er sich zumindest bei den Mahlzeiten frei bewegen können. Der Angeklagte nennt zwei Namen von Beteiligten, deren Stimmen er im Video wiedererkenne.

Der Oberstaatsanwalt baut eine Menge Brücken an diesem Tag, aber nicht alle Angeklagten sind flexibel genug, sie auch zu beschreiten. Ein anderer Ex-Wachmann, der zwei Taten bereits durch seinen Verteidiger hatte zugeben lassen, zeigt sich verschlossen, wird immer unpräziser und unglaubwürdiger. Der Polizei hatte er gesagt, Dinge gesehen zu haben, die er mit seinem Gewissen nicht vereinbaren könne und Namen von Kollegen genannt, die mit unnötiger Härte gegen Bewohner vorgegangen seien. Daran will er sich nicht mehr richtig erinnern. Das nimmt ihm Kuhli nicht ab, will wissen, warum er gerade diese Namen genannt hatte. Das sei vielleicht unüberlegt gewesen, mischt sich Verteidiger Jörn Menzel ein, was die Sache für seinen Mandanten nicht besser macht. Bis Montag kann der Angeklagte noch über einen Fall nachdenken, ansonsten müsse sein Fall abgetrennt „und neu verbunden werden“, warnt die Richterin. Die Verständigung sei in Gefahr.