Siegen. . Im Verfahren gegen Wachleute der ehemaligen Flüchtlingsunterkunft in Burbach geht es nur noch um das Strafmaß. Das Urteil könnte Mittwoch fallen.
Die Plädoyers im abgetrennten Verfahren gegen ehemalige Wachleute der Erstaufnahmeeinrichtung in Burbach sollen am heutigen Dienstag gehalten werden. Das Urteil dürfte am Mittwoch zu erwarten sein. Am Montag haben die Beteiligten über die zu erwartenden Strafen gesprochen.
Einer der fünf Angeklagten, dem zwei Fälle der Freiheitsberaubung vorgeworfen werden und der ursprünglich mit 75 bis 90 Tagessätzen „taxiert“ wurde, lässt über seinen Anwalt Jörn Menzel zu einem weiteren Rechtsgespräch bitten. G. hatte sich am vorherigen Verhandlungstag auf Fragen von Gericht und Oberstaatsanwalt etwas „ungeschickt“ ausgedrückt, was die Kammer nun zur Mitteilung bewegt, seine Angaben nicht mehr als Geständnis werten zu können.
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Menzel trägt vor, dass der frühere Nebenerwerbs-Wachmann in zwei Fällen gewusst habe, dass Bewohner im „Problemzimmer“ eingeschlossen waren. Danach nicken Richter und Anklagevertreter zustimmend. Der „Deal“ ist damit wohl abgesichert.
Es fehlen Zeugen
„Geplatzt“ ist hingegen nach der Beweisaufnahme die Verständigung mit Ex-Wachmann R., allerdings in einem für den Angeklagten vorteilhaften Sinn. Mangels Zeugen mussten diverse Fälle eingestellt werden, die Vorwürfe können vom Gericht nicht mehr verifiziert werden. Hatte die Kammer ursprünglich eine Freiheitsstrafe von eineinhalb bis zwei Jahren zur Bewährung vorgeschlagen, reduziert sie dies nun auf eine Geldstrafe von 150 bis 200 Tagessätzen.
Beim Wachmann H. ist eine Jugendverfehlung mittlerweile aus den Akten gelöscht, was zu einer Reduzierung des ursprünglich vorgeschlagenen Strafrahmens von 50 bis 85 Tagessätzen führen müsse, erklärt Richterin Elfriede Dreisbach. Damit geht es heute in allen fünf Fällen nur noch um Geldstrafen.
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