Burbach/Siegen. . Vier Wachleute und ein Betreuer stehen im nächsten Burbach-Prozess vor Gericht. Sie kündigten Geständnisse an, doch ein Angeklagter scherte aus.

Am Donnerstag hat die Verhandlung gegen fünf weitere Angeklagte in Sachen „Burbach“ begonnen, die im Vorfeld bereits eine geständige Einlassung signalisiert haben. Auf der „Sünderbank“ sitzen vier ehemalige Sicherheitsleute und ein „Sozialbetreuer“.

Die zu erwartenden Urteile sind ‚überschaubar’: Vier Mal Geldstrafe, einmal Haft auf Bewährung. Dennoch kommen an diesem Tag nur vier Verständigungen zustande. Die Anwälte eines Mannes finden, dass die zu erwartenden sechs Monate auf Bewährung respektive eine Geldstrafe in entsprechender Höhe für ihren Mandanten zu hoch wären.

Der Mann arbeite seit Jahren im Sicherheitsgewerbe und habe keinerlei Vorstrafen. Die Verurteilung würde das Ende seiner Karriere bedeuten. Eine Entscheidung über eine Aussage soll jetzt erst am Fortsetzungstag, 21. Mai, fallen.

Angeklagter erzählt „nur Mist“

Zwei seiner damaligen Kollegen sowie der Sozialbetreuer sagen im Anschluss aus. Gleich das erste „Geständnis“ bringt Oberstaatsanwalt Christian Kuhli dennoch aus der Fassung. Weil wieder einmal Sätze fallen, wie „ich kann mich nicht erinnern“, oder „es könnte sein“.

„Sie sagen überhaupt nichts“, herrscht er den Angeklagten an, der „nur Mist“ erzähle, keine vernünftigen Angaben mache. Als der Anwalt des 34-Jährigen dann noch auf den langen Verfahrensablauf verweist und der Angeklagte daraufhin erklärt, dies nicht dem Gericht anlasten zu wollen, platzt Kuhli endgültig der Kragen. Er wisse wohl nicht, in welcher Position er sei, ruft er dem Aussagenden zu.

Zeuge erinnert sich nicht mehr

Was Kuhli so aufgeregt hat: Der Mann, dem nur eine einzige gemeinschaftliche Freiheitsberaubung vorgeworfen wird, hatte der Polizei gesagt, bei der Errichtung des ersten „Beobachtungszimmers“ beteiligt gewesen zu sein. So wurden die späteren Problemzimmer in der Anfangszeit genannt, als sie noch nicht verschlossen wurden. Zudem hatte er einen der Mitarbeiter der Bezirksregierung ziemlich genau beschrieben, der wie er selbst an vorbereitenden Besprechungen teilgenommen haben soll.

Nun trägt er vor, sich daran nicht zu erinnern. Später korrigiert er seine Aussage. In wenigstens einem Fall habe er mit dafür gesorgt, einen Bewohner in der engen Umgebung des Raumes zu halten. Der habe zur Toilette und zum Rauchen hinausgedurft, sonst aber im Zimmer bleiben müssen.

Problemzimmer erst nicht abschließbar

Klar ist nach der Aussage auch, dass der Mann nach knapp drei Monaten das Einsperren von Bewohnern als Freiheitsberaubung bemängelte. Er suchte das Gespräch mit dem Einrichtungsleiter, der ihm klarmachte, dass sei nun einmal nötig, worauf der Angeklagte kündigte. Ihm wurde eine Geldstrafe in Aussicht gestellt.

Es kommt zum Ausdruck, dass die Problemzimmer erst ab April nach Umzug der Verwaltung in ein anderes Gebäude abschließbar gewesen seien. Bis dahin hätte es keine Schlösser gegeben, nur die Türklinken, die überall demontiert gewesen und von fast allen Bewohnern in der Tasche getragen worden seien. Wären freilich mehrere Leute in jenem Raum gewesen, und habe einer die Klinke mitgenommen, hätten die anderen natürlich nicht hinauskommen können.