Hanau/Siegen. . Vor dem Landgericht Hanau müssen sich die Drahtzieher des von Siegen aus operierenden Prostitutions-Netzwerks mit Transsexuellen verantworten.

Vor dem Landgericht Hanau hat am Dienstag, 21. Mai, der Prozess wegen eines von Siegen aus deutschlandweit operierenden Prostitutions-Netzwerks mit Transsexuellen aus Thailand begonnen (wir berichteten). Angeklagt sind fünf mutmaßliche Bordellbetreiber. Die Vorwürfe richten sich gegen vier thailändische Frauen und einen deutschen Staatsangehörigen im Alter zwischen 49 und 63 Jahren. Der Prozess begann mit Verspätung, da sich die Anfahrt einer in einem nordhessischen Gefängnis untergebrachten Angeklagten verzögerte.

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Sie sollen gemeinsam mit weiteren Mittätern die Prostituierten per Flugzeug nach Deutschland eingeschleust haben. Unter anderen handelte es sich laut Anklage um Männer, die sich einer Geschlechtsumwandlung zur Frau unterzogen hatten. Dies geschehe in Thailand teils bereits mit der Absicht, sich zu prostituieren. Es gebe dazu eine große Nachfrage in Bordellen, wie sich bei den Ermittlungen gezeigt habe.

Steuerhinterziehung in Millionenhöhe

Die Prostituierten arbeiteten laut Anklage in Bordellen zunächst in Siegen und dann in einem Rotationsverfahren bundesweit an weiteren Orten, darunter Maintal, Rodgau und Gießen in Hessen, Rastatt, Speyer und Saarbrücken. Vorgeworfen wird den Angeklagten auch Zwangsprostitution, gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern, Ausbeutung von Prostituierten, Vorenthalten und Veruntreuung von Arbeitsentgelt sowie Steuerhinterziehung. Laut „Spiegel“ sollen die Angeklagten 2,8 Millionen Euro Steuern hinterzogen und 1,8 Millionen Euro Sozialversicherungsbeiträge nicht gezahlt haben.

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Im Rahmen einer Großrazzia am frühen Morgen des 18. April 2018 waren zahlreiche Bordelle und Wohnungen in Deutschland durchsucht worden, darunter auch mehrere in Siegen. Kopf des Netzwerks soll eine 60-jährige Thailänderin aus Siegen sein, die zusammen mit ihrem ebenfalls angeklagten Mann (63) den Bordellbetrieb organisiert hat. Die Prostituierten waren in Thailand angeworben worden, wussten aber nicht, unter welchen Bedingungen sie würden arbeiten müssen. So hätten sie zunächst die Schleuserkosten abarbeiten müssen, sich ihren Aufenthaltsort, Freier und Sexpraktiken nicht aussuchen dürfen. (dpa/jhs)