Burbach/Siegen. . Nach der Verurteilung im Januar soll der ehemalige Leiter der Burbacher Flüchtlingseinrichtung als Zeuge aussagen. Das will er nicht ohne Anwalt.

Im Januar ist der frühere Leiter der Burbacher Flüchtlingseinrichtung für 33 Fälle der Freiheitsberaubung zu 15 Monaten auf Bewährung verurteilt worden, außerdem musste er eine Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro bezahlen. Die Entscheidung ist rechtskräftig, der 37-jährige S. mithin als Zeuge im Hauptverfahren einsetzbar. So hat es die Strafkammer unter Leitung von Richterin Elfriede Dreisbach zumindest vorgesehen und den Mann für den 27. März und den 3. April vorgeladen. Schon der erste Termin ist allerdings gescheitert.

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S. kommt gerade einmal dazu, Namen und Alter zu Protokoll zu geben, als die vertrauten Stimmen der Anwälte Guski und Adam durch den Hüttensaal der Siegerlandhalle klingen. Ungeachtet der Verurteilung steht dem Zeugen aus ihrer Sicht ein uneingeschränktes Aussageverweigerungsrecht nach § 55 der Strafprozessordnung zu. Angesichts der Haltung des Staatsanwalts, jeden Beteiligten „notfalls bis ans Ende seines Lebens“ zu verfolgen, müsse S. weitere Anklagen schon befürchten, wenn er aussage, jemals auch nur einen Fuß in die Einrichtung gesetzt zu haben, trägt Guski vor. Oberstaatsanwalt Christian Kuhli findet den Vorwurf gegen sich amüsant und geht ansonsten davon aus, dass S. nur das eingeschränkte Aussageverweigerungsrecht zusteht.

Vorsitzende rügt Verteidiger

Die Kammer entscheidet ebenfalls in diese Richtung. Elfriede Dreisbach nutzt die Gelegenheit, Anwalt Guski aus Karlsruhe für dessen aus ihrer Sicht nicht immer respektvolles Verhalten und seine Wortwahl ausdrücklich zu rügen. Worauf der weitere Verteidiger Ladwig zum Schutze des Zeugen beantragt, diesem einen Rechtsbeistand zuzuordnen. Möglicherweise könne S. die Auswirkungen gar nicht richtig beurteilen. Jedenfalls aber erfordere ein Umfangsverfahren mit mehr als 40.000 Aktenseiten eine entsprechende Beiordnung. 15 seiner Kollegen schließen sich an.

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„Sie haben das ja sicher mit Ihrem Anwalt besprochen“, spricht die Vorsitzende den Zeugen direkt an. Der nickt und brummelt, sein Verteidiger habe den heutigen Termin leider nicht wahrnehmen können. Ob es nächste Woche gehe, wisse er nicht. „Ich möchte aber gern von dem Angebot Gebrauch machen“, sagt er dann und bringt damit die Vorsätze der Kammer endgültig zu Fall.

Aussage wird verschoben

Die Vorsitzende ist nach einer halben Stunde Unterbrechung eigentlich überzeugt, dass S. auch ohne Anwalt zurechtkommt. „Da er es aber nun ausdrücklich will“, wird die Vernehmung abgebrochen. Der Verteidiger kann nach telefonischer Absprache mit dem Gericht frühestens am 9. und 22. Mai dabei sein, bis dahin wird die Aussage des S. verschoben. Nächste Woche sollen zwei andere Zeugen gehört werden, außerdem ein Vernehmungsbeamter, der ein weiteres mutmaßliches Opfer vernommen hat, das inzwischen als unauffindbar gilt. Dabei geht es um einen Angeklagten, der nur in einem einzigen Fall belastet worden ist.

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