Siegen/Burbach. . Landgericht Siegen: Ex-Heimleiter des Burbacher Flüchtlingsheims zu Bewährungsstrafe verurteilt. Oberstaatsanwalt: „Signal für Hauptverfahren“.

Statt durch eine randlose Brille, die er im September 2014 trug, blickt der kräftige Mann an der Anklagebank des Landgerichts Siegen jetzt durch ein schwarzes Gestell. Damals war der heute 38 Jahre alte Angeklagte eines der Gesichter der Vorfälle in der Burbacher Flüchtlingsunterkunft. Als die Misshandlungen in der Notaufnahmeeinrichtung bekannt wurden, musste der Heimleiter den Medien Rede und Antwort stehen. Auf den Reporter der Tageszeitung „taz“ wirkte er sympathisch und empathisch: „Er ist kein kühler Verwalter des Elends.“ Aber er war maßgeblich an der Einrichtung von Problemzimmern beteiligt, in denen – nach Auffassung der 1. Großen Strafkammer ohne sein Wissen – Flüchtlinge gefesselt, erniedrigt, gedemütigt, getreten und geschlagen wurden. Nach Meinung von Oberstaatsanwalt Christian Kuhli trägt der damalige Heimleiter eine gehörige Verantwortung für die weltweit beachteten Straftaten in der ehemaligen Bundeswehr-Kaserne. Dennoch erhält der 38-Jährige am Dienstag eine milde Strafe: 1 Jahr und 3 Monate auf Bewährung wegen Freiheitsberaubung in 33 Fällen.

Auch interessant

Ankläger Kuhli kann mit dem Urteil gut leben: „Es ist ausgewogen.“ Den Vorwurf zu großer Milde will er nicht gelten lassen. Natürlich hätten alle die Bilder von misshandelten Flüchtlingen in Problemzimmern vor Augen, und natürlich hätte der nicht vorbestrafte Heimleiter die Notbremse ziehen müssen. „Aber man muss differenzieren: Er hat strafrechtlich keine Körperverletzung begangen.“

Rahmenbedingungen geschaffen

Er habe aber die Rahmenbedingungen geschaffen, sagt die Vorsitzende Richterin Elfriede Dreisbach in ihrer Urteilsbegründung, in denen die Straftaten geschehen konnten. Für die Juristin ist das damalige Handeln des Heimleiters mit „Überforderung“ zu erklären – „und falsch verstandenem Ehrgeiz beim Versuch, Probleme in der Einrichtung zu verschleiern“. Eine Vielzahl an Bewohnern aus unterschiedlichsten Kulturkreisen („dem Angeklagten zufolge zu Spitzenzeiten mehr als 1000“) hätten überforderte und unerfahrene Beschäftigte gegenüber gestanden.

Bestes Beispiel: der damalige Heimleiter. Richterin Dreisbach spricht explizit dessen Einstellung durch den damaligen Betreiber der Notaufnahmeeinrichtung, European Homecare (EHC), an. Der arbeitssuchende gelernte Versicherungskaufmann habe sich auf eine Stelle als kaufmännischer Angestellter beworben. „Zwei Tage nach dem Vorstellungsgespräch wurde er angerufen und gefragt, ob er Heimleiter werden wolle.“ Ohne dass er jemals zuvor eine Leitungsfunktion innegehabt oder gar mit Flüchtlingen gearbeitet habe. „Und dann ist er alleingelassen worden.“

Der Anwalt des Angeklagten, Lars Leininger, hatte dies in seinem Plädoyer angeprangert: „Er ist fachfremd und ohne Vorkenntnisse eingesetzt worden.“ Angesichts des laufenden Verfahrens „kein Kommentar“ dazu, heißt es bei EHC-Medienberater Prof. Klaus Kocks auf Anfrage. Er betont, dass EHC „nicht beschuldigt“ ist.

Der Prozess gegen den Heimleiter war von dem Hauptverfahren rund um die Burbacher Misshandlungen abgetrennt worden. Darin müssen sich derzeit 26 Männer und Frauen verantworten.

Die individuellen Tatbeiträge

Für Oberstaatsanwalt Kuhli geht von dem Urteil gegen den Heimleiter ein „Signal“ für das in die Siegerlandhalle verlegte Verfahren aus: „Das Gericht hat berücksichtigt, dass der Angeklagte mit seinem umfassenden Geständnis aktiv zur Aufklärung beigetragen hat.“ Es gehe um die individuellen Tatbeiträge: „Eine Körperverletzung ist anders zu bewerten als eine Freiheitsberaubung.“

Der ehemalige Heimleiter, so Anwalt Leininger, bereue seine Fehler zutiefst. „Die letzten viereinhalb Jahre haben ihn fix und fertig gemacht. Er ist froh, wenn es jetzt ein Ende hat.“