Siegen-Weidenau. Dank des guten Gedächtnisses eines Kommissars nimmt die Polizei in Siegen-Weidenau einen Dieb fest. Bei der Vernehmung bemerkt er, dass der Mann im Januar aus einem Gefängnis geflohen ist.

Dank des guten Gedächtnisses eines Ermittlers hat die Polizei am Montag einen Mann (50) verhaftet, der im Januar aus einem Gefängnis ausgebrochen war, weil er seine Freundin besuchen wollte. Ins Visier der Siegener Polizei war er wegen eines Jackendiebstahls geraten.

Von Überwachungskamera gefilmt

Der 50-Jährige hatte am 27. Mai in einem Siegener Bekleidungsgeschäft eine Herrenjacke im Wert von 340 Euro geklaut. Bei dem Diebstahl wurde zwar der Alarm ausgelöst, der Mann konnte aber fliehen. Er wurde allerdings von einer Überwachungskamera aufgenommen. Am nächsten Tag betrat der Täter den Laden erneut. Die Verkäufer erkannten ihn und alarmierten die Polizei. Der 50-Jährige bemerkte, dass die Lage brenzlig wurde und floh. Die Angestellten liefen hinterher, verloren ihn aber aus den Augen.

Dank des guten Gedächtnisses eines Kriminalkommissars konnte der Fall noch geklärt werden, als der Sachbearbeiter des für Eigentumsdelikte zuständigen Kriminalkommissariats 5 einige Wochen später den Fall in der morgendlichen Lagebesprechung vorstellte.

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Dabei reichte er das qualitativ schlechte Foto der Überwachungskamera mit dem Bild des Tatverdächtigen herum. Ein Hauptkommissar erkannte den Mann: „Den habe ich doch gestern noch in Weidenau am Busbahnhof gesehen.“ Am nächsten Tag suchten die Beamten am Busbahnhof gezielt nach dem Dieb – und trafen ihn am Mittag tatsächlich an. Dort klickten sofort die Handschellen.

Der 50-Jährige, ein wohnsitzloser Deutscher, räumte den Jackendiebstahl ein. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Beamten fest, dass er mit Haftbefehl gesucht wird, weil er aus einer Justizvollzugsanstalt geflohen war. Er gestand den Beamten, im Januar eine günstige Gelegenheit zu Flucht genutzt zu haben, um seine angeblich erkrankte Freundin zu besuchen. Nach seiner Vernehmung führte ihn der Weg zurück hinter Gitter. Dort muss er noch die kommenden sieben Monate verbringen.

Aus Liebe geflohen – aber von der Frau verlassen

Die Flucht hatte für den 50-Jährigen laut Polizeibericht eine ernüchternde Konsequenz: Die Frau, wegen der er aus der JVA geflohen war, habe ihm zwischenzeitlich den Laufpass gegeben, weil sie mit eben der Flucht nicht einverstanden gewesen sei. Nach den sieben Monaten Freiheitsstrafe wolle der Mann „von vorne anfangen“, habe er den Polizisten versichert.

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