Siegen. Motoröl-Flaschen im Badeanzug hatte der Dieb unter seiner Kleidung versteckt als ihn ein Ladendetektiv in Siegen erwischte. Der 29-Jährige war nach einer Festnahme gerade wieder auf freiem Fuß.
Der Diebstahl am Dienstagabend in Siegen war die Krönung der kriminellen Aktivitäten eines 29-jährigen Mannes aus Osteuropa. In einem Verbrauchermarkt an der Eiserfelder Straße schnappte er sich vier Flaschen Motoröl aus dem Regal. Kurios: Die Beute versteckte der Dieb in einem (Frauen)-Badeanzug, den er unter seiner Kleidung trug.
29-Jähriger vom Ladendetektiv erwischt
Sein Pech: Ein Ladendetektiv hatte diesen und noch einen Täuschungsversuch des Mannes beobachtet. An der Kasse wurde der 29-Jährige zur Rede gestellt. Bei der Leibeskontrolle kam im Badeanzug das Motoröl wieder zum Vorschein. Der Hausdetektiv alarmierte sofort die Polizei. Die Beamten trafen bei der Festnahme auf einen schon bekannten Straftäter, der gerade wieder auf freien Fuß gesetzt worden war.
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Tagsüber ging der 29-Jährige bereits mit einem älteren Komplizen (45) in Siegen auf Diebestour. In einem Großhandelsgeschäft nahmen die beiden Männer elektronische Geräte und kosmetische Erzeugnisse im Wert von fast 240 Euro mit. Allerdings nicht unbemerkt.
Mitarbeiter der Ladenkette sprachen das Duo auf den versuchten Diebstahl an und hielten die beiden Verdächtigen fest. Die Angestellten wollten wissen, was in den Tragetaschen der Männer war. Dabei tat der 45-Jährige so als wäre der Reißverschluss an seiner Tasche kaputt. Er riss sich los und flüchtete auf die Straße. Mutige Firmen-Mitarbeiter hefteten sich an seine Fersen. Nach ein paar Metern Verfolgungsjagd hatten sie den Täter wieder im Griff.
Untersuchungshaft nach zweiter Festnahme
Die kurze Zeit später eingetroffene Polizei verhaftete beide Ladendiebe. Nach Aufnahme der Personalien in der Siegener Wache kamen sie vorerst wieder frei. Anschließend schlug der 29-Jährige erneut zu. Im Verbrauchermarkt klaute er das Motoröl und wurde wieder auf frischer Tat ertappt. Jetzt droht ihm eine Untersuchungshaft, die der Staatsanwalt beantragt hat.