Siegen. . Der Prozess um das Siegener Drogentrio wurde am Donnerstag fortgesetzt. Bereits für Freitag wird das Urteil erwartet. Die Anklage fordert hohe Strafen.

Der Strafrahmen hätte hier bei fünf Jahren aufwärts gelegen. Im Laufe der Verhandlung relativierte sich allerdings viel – diverse Taten wurden eingestellt oder ließen sich nicht beweisen.

Lischeck beantragte sechs Jahre gegen den Haupttäter Ramazan Ö. wegen Einfuhr und Handeltreiben in vier Fällen, fünf Jahre und vier Monate gegen den Kurier Burkhard S. wegen Einfuhr und Beihilfe zum Handeltreiben sowie ein Jahr und drei Monate für Alexandra L., die Freundin vom Ramazan Ö., für die nur noch eine Beihilfe in zwei Fällen übrigblieb. Es habe nicht an den Ermittlungsbehörden gelegen, betonte der Staatsanwalt, dass die vier Einfuhrtaten – eine wurde eingestellt – nicht mehr als Bandenkriminalität zu qualifizieren seien.

Konzeugenregelung wird angewendet

Hatte Burkhard S. bei seinen ersten Aussagen noch von zehn Fahrten und höheren Mengen berichtet, um die „Kronzeugenregelung“ des §31 Betäubungsmittelgesetz in Anspruch zu nehmen, waren es vor Gericht deutlich weniger. Das sei nicht zu widerlegen, stellte Lischeck fest. Dennoch gehe es immer noch „um gefährliche Verbrechen“.

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Die Angeklagten hätten Heroin eingeführt, keine weiche Droge. Dieser Stoff führe immer noch zum Tod vieler Menschen, nicht nur zur Verelendung. Die Mengen zwischen 150 und 500 Gramm umfassten sehr viele Konsumeinheiten, jeweils die Hälfte sei von Ramazan Ö. auch noch verkauft worden.

Frau gibt zu, wieder Drogen zu nehmen

Mit den Strafen hielt sich der Anklagevertreter in dem Rahmen, der zu Beginn des Verfahrens von den Beteiligten festgelegt worden war. Nur bei Alexandra L. blieb Lischeck darunter, obwohl deren Aussage nicht in jeder Hinsicht ein Geständnis gewesen sei.

Zumal habe die junge Frau eingeräumt, auch jetzt wieder Drogen zu nehmen, es sei also durchaus denkbar, dass sie auch zur Zeit wieder Straftaten begehe, gab er zu bedenken und lehnte aufgrund ihrer Labilität und gestörter Psyche eine Aussetzung der bewährungsfähigen 15 Monate ab.

29 Strafen im Register 

Andererseits folgte der Anklagevertreter dem Gutachten des Sachverständigen und beantragte für alle drei die Unterbringung in einer Entziehungseinrichtung.

Die Verteidiger hielten sich ebenfalls an die Verabredung. Nur für L. beantragte deren Anwalt Michael Hasslacher eine Bewährung, mit der Auflage einer freiwilligen Therapie. Die 29-Jährige versicherte, sie habe in jüngster Zeit viel über ihr Leben nachgedacht und wolle sich ändern.

„Rekordverdächtige" 29 Strafen im Register

Lebensgefährte Ö. (40) entschuldigte sich dafür, so viele Menschen verletzt zu haben, vor allem auch in seiner eigenen Familie. Er habe vieles wieder gutzumachen und wolle die Zeit in der Einrichtung nutzen, sich zu bessern.

Burkhard S. (55), der 29 Strafen im Register stehen hat, „rekordverdächtig“, wie der Staatsanwalt fand, bat das Gericht, in ihm „nicht nur den Täter, sondern auch den Menschen zu sehen“. Er hoffe, dass die Menschlichkeit des Gerichtes den Weg zum richtigen Strafmaß weise. Am Freitagmittag wird verkündet.

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