Siegen. . Ein Siegener hortet Kinderpornos auf seinem PC. Das Gericht verurteilt ihn unter anderem zu einer Geldstrafe. Der Kinderschutzbund will das Geld womöglich nicht annehmen – wie im Fall Edathy.
Wegen des Besitzes von Kinderpornos hat das Amtsgericht Siegen Christian P. (51) zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Zudem muss er 1000 Euro an den Kinderschutzbund zahlen.
Die Polizei entdeckte auf dem Rechner und anderen Speichermedien des Hausmanns, der selbst Vater einer 14-jährigen Tochter ist, Unmengen von kinderpornografischem Material: etwa 7000 Bilddateien und mehrere hundert Filme. Zudem fanden sich ICQ-Chatprotokolle.
Per Internet, so heißt es in den Ermittlungsakten, hat er unter anderem Zwölfjährige mit Schilderungen von „diversen erwünschten Sexualpraktiken“ behelligt. Bereits 2006 musste er sich wegen des Besitzes von Kinderpornos vor Gericht verantworten. Das Urteil damals: eineinhalb Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung.
Kinderschutzbund skeptisch: „Ich habe meine Probleme damit.“
Ob der Siegener Kinderschutzbund das Geld aus der Strafe annimmt, ist unklar. „Ich habe meine Probleme damit“, sagte die Vorsitzende Ingrid Freter dieser Zeitung. Das werde im Vorstand diskutiert. Im Fall Sebastian Edathy hatte der Kinderschutzbund in Niedersachsen jüngst 5000 Euro aus der Geldauflage gegen den Ex-Abgeordneten abgelehnt.
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„Sie haben doch selbst eine Tochter“, appelliert Amtsrichterin Antonia Kuhli an den 51-Jährigen. „Wenn man sich die Fotos anschaut, da wird einem schlecht“, macht sie aus ihrer Abscheu keinen Hehl. Der Beschuldigte gesteht die Taten – „ich gebe alles zu“ – und sagt, er habe keine Erklärung für sein Verhalten: „Ich versuche herauszufinden, warum ich so ticke.“
22 Sitzungen bei einem Psychotherapeuten in Köln sollen dabei helfen: „Ich bin zu allem bereit, wenn ich nur nicht ins Gefängnis muss.“ Seine Frau, erläutert er, würde zu ihm halten – noch. Mit seiner Tochter würde er seine Straftaten bei einer Beratungsstelle aufarbeiten: „Sie weiß, dass ich heute hier sitze und warum.“
Wiederholungstäter – „Das ist verabscheuungswürdig.“
Vor rund sieben Jahren ist Christian P. zum ersten Mal wegen des Besitzes von Kinderpornos „in ähnlichen Mengen“ verurteilt worden. 2011 hat er erneut damit begonnen, Bilder und Filme dieser Art zu sammeln. Einen großen Teil der Dateien stellten die Ermittler im vergangenen Jahr auf mobilen Speichern wie USB-Sticks sicher.
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„Diese Menge habe ich noch nie gesehen“, sagt Oberamtsanwalt Schneider. „Das ist absolut verabscheuungswürdig.“ Die Pornos seien „unheimliches Leid, das über die Kinder gebracht wird und Sie fördern dieses Leid“, sagt Richterin Antonia Kuhli Richtung Anklagebank.
Der Verteidiger – vor Verhandlungsbeginn sagt er auf dem Flur zu seinem Mandanten, „eine halbe Stunde wird es unangenehm, dann geht das Leben weiter“ – betont, dass sein Mandat seine Taten bedauere: „Trotzdem ist dieses Verhalten nicht nachvollziehbar.“
Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
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