Wasserfall. . Ermittlungen nach tragischem Unglück im Fort Fun: Laut Gutachter erreicht die Sommerrodelbahn bei Nässe zu hohe Geschwindigkeiten.

Die Sommerrodelbahn des Fort Fun, auf der im Oktober 2017 ein zwölfjähriger Junge bei einem schweren Unfall ein Teil seines Beines verlor, erreicht bei Nässe zu hohe Geschwindigkeiten. Das geht aus einem Gutachten hervor, das der Staatsanwaltschaft in Arnsberg inzwischen vorliegt.

Wie Staatsanwalt Klaus Neulken gegenüber unserer Zeitung bestätigte, bestehe die Möglichkeit, bei Nässe eine Geschwindigkeit von bis zu 50 km/h zu erreichen. Zu diesem Ergebnis ist ein Gutachter gekommen, der seine Expertise in dieser Woche der Staatsanwaltschaft vorgelegt hat.

Grund für die Verzögerung

Die Feuchtigkeit war nach Angaben von Oberstaatsanwalt Thomas Poggel auch der Grund für die Verzögerung des Gutachtens. Für die Erstellung habe der Gutachter vergleichbare Bedingungen benötigt. Dadurch, dass der Sommer sehr trocken gewesen sei, habe es keine Möglichkeit gegeben, die Bahn in jenem Zustand zu prüfen, in dem sie sich während des Unglücks befunden habe. Mehr als ein Jahr hatte es bis zum jetzt vorliegenden Ergebnis gedauert.

Demnach sei der Junge nach einer in die Bahn eingebauten Unebenheit mit seinem Bein abgerutscht und so mit dem Fuß unter den Schlitten geraten. Neulken wollte sich nicht dazu äußern, inwieweit es sich dabei auch um das eigene Verschulden des Jungen gehandelt hat. Möglicherweise aber hatte der Zwölfjährige die Bremshebel, statt wie vorgeschrieben mit den Händen, mit seinen Füßen bedient, bevor es zu dem Unglück kam. Das zumindest schließt die Parkleitung nicht aus.

Staatsanwalt Klaus Neulken hat sich nach eigenen Angaben noch nicht durch das „mehrere Zentimeter dicke“ Gutachten gearbeitet. Er werde das aber in den nächsten Wochen tun. Zu weiteren Details konnte und wollte er sich daher gestern noch nicht äußern. Auch, ob das Gutachten rechtliche Folgen für den Park haben wird, ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft zum jetzigen Zeitpunkt völlig offen.

Unverständnis bei der Parkleitung

Andreas Sievering, Geschäftsführer des Freizeitparks, reagierte gestern mit Unverständnis auf die Aussage des von der Staatsanwaltschaft beauftragten Gutachters. „Ich kenne das Gutachten nicht“, so Sievering gegenüber unserer Zeitung, „aber ich bezweifle sehr, dass unsere Bahn zu schnell ist“. Sämtliche Experten, die unmittelbar nach dem Unglück im Oktober 2017 den Trapper Slider untersucht hatten, seien zu einem anderen Ergebnis gekommen. „Ansonsten hätten wir die Bahn nicht wieder geöffnet,“ so der Park-Geschäftsführer.

Keine Beanstandungen festgestellt

Laut der DIN-Norm für Sommerrodelbahnen, dürfe der Trapper Slider eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h erreichen. Ihm sei in keiner Weise bekannt, dass dieser Wert jemals überschritten worden sei. Zuletzt hatte der TÜV die Bahn vor wenigen Wochen bei der routinemäßigen Winterprüfung gecheckt und laut Sievering keine Beanstandungen festgestellt. Allerdings werde er die Aussage des Gutachters zum Anlass für ein Gespräch mit dem Bahnhersteller nehmen.

Kein Anlass für ein Gegengutachten

Anlass, ein Gegengutachten in Auftrag zu geben, gibt es für Andreas Sievering zum jetzigen Zeitpunkt nicht. „Dazu bräuchten wir zunächst Akteneinsicht“, so Sievering. Die bekomme er aber nur dann, wenn die Staatsanwaltschaft Klage wegen Fahrlässigkeit gegen den Park erhebe. Und ob es dazu kommen werde, sei momentan noch fraglich.

Sievering verweist einmal mehr auf die Beförderungsbedingungen und Sicherheitshinweise, die an der Strecke deutlich sichtbar angebracht seien. In einem ersten Schritt hatte der Park kurz nach dem Unfall weitere Hinweise an der Bahn angebracht und wenige Monate später noch einmal in die zusätzliche Sicherheit investiert.

Investition in die Sicherheit

In diesem Zuge hatte der Trapper Slider bessere Anschnallgurte, Bremshebel und Gurtschlossverriegelungen erhalten. Damit sei ein eigenhändiges Abschnallen auf der Strecke nicht mehr möglich. „Und damit ist es auch so gut wie unmöglich, die Bremshebel mit den Füßen, statt mit den Händen zu bedienen“, so Sievering.

Dabei handele es sich um Maßnahmen, die über die gesetzlich vorgeschriebene Norm hinausgehen. Es sei das Bestreben des Parks alles für die Sicherheit seiner Gäste zu tun. Daher werde regelmäßig das Besucherverhalten analysiert und entsprechend nachgebessert und auch investiert.

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