Wasserfall/Arnsberg. . Im Oktober 2017 verliert ein Kind auf der Sommerrodelbahn des Fort Fun einen Teil seines Beines. Noch immer gibt es kein Gutachten zu dem Unglück.
Mehr als ein Jahr ist der schwere Unfall im Abenteuerland Fort Fun inzwischen her, bei dem einem damals zwölfjährigen Jungen auf der Sommerrodelbahn ein Teil seines Beines abgerissen wurde. Auf ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten wartet die Staatsanwaltschaft in Arnsberg immer noch vergebens.
Sie hatte nach dem Unglück im Oktober 2017 einen Sachverständigen damit beauftragt, zu prüfen, ob die Bahn zum Zeitpunkt des Unglücks in einem technisch einwandfreien Zustand war. Gerechnet und gehofft hatte die Behörde auf ein Ergebnis binnen weniger Wochen.Denn: Erst, wenn das Gutachten vorliege, könne geprüft werden, ob Anhaltspunkte für eine fahrlässige Körperverletzung vorliegen, so Staatsanwalt Klaus Neulken damals.
Über die Hintergründe der massiven Verzögerung kann Oberstaatsanwalt Thomas Poggel nur mutmaßen. Auch er sei nicht glücklich damit, sagt er. Möglicherweise habe das beauftragte Büro übermäßig viel zu tun oder habe krankheitsbedingt personelle Engpässe. Vielleicht gebe es aber auch einfach noch wichtigere Fälle abzuarbeiten. In der Regel, so Poggel, lägen Gutachten in ähnlichen Fällen binnen eines halben Jahres vor.
Keine Fehler festgestellt
Immerhin: Bei einer Untersuchung der Bahn unmittelbar nach dem Unfall hatten Experten keine Fehler an der Anlage feststellen können. Daraufhin war der Trapper Slider wieder geöffnet worden. Zwei unabhängige Gutachter, unter anderem vom TÜV Thüringen, hatten den Unfallhergang und die Anlage untersucht.
Bahnhersteller Wiegand war ebenfalls vor Ort und hatte die Rodelbahn überprüft. Ein technischer Mangel war nicht erkennbar. Aber: Bei der damaligen Aussage des Gutachters handelt es sich nur um eine vorläufige Wertung. Sie ersetzt kein offizielles Gutachten.
Vorerst will die Staatsanwaltschaft weiter abwarten. Im Zweifelsfall habe man die Möglichkeit, gegen das beauftragte Büro ein Bußgeld in Höhe von etwa 1000 Euro zu verhängen. Wann und ob es dazu kommen werde, vermochte Poggel gegenüber unserer Zeitung jedoch nicht einzuschätzen.
In Sicherheit investiert
Bei dem Unfall an einem Samstag im Oktober 2017 war der Junge aus dem Raum Lennestadt während der Fahrt mit seinem Fuß zwischen den Schlitten und die Schienen der Rodelbahn geraten.
Auch, wenn zunächst keine Mängel festgestellt worden waren, investierte der Park wenige Monate später in die zusätzliche Sicherheit der Bahn. Im März 2018 bekamen die Schlitten bessere Anschnallgurte, Bremshebel und Gurtschlossverriegelungen. Letztere verhindern laut Parkleitung, dass der Fahrgast während der Abfahrt den Gurt vom Schloss lösen kann. Nach Abfahrt aus dem Bahnhof werde das Gurtschloss gesperrt und erst kurz vor der Einfahrt in die Talstation löse der Mechanismus.
Mit dem Hubschrauber in die Kinderchirurgie
Der Junge war damals mit einer
Fußballmannschaft des FC Lennestadt
im Park unterwegs. Er fuhr alleine in der Rodelbahn, die ab acht Jahren freigegeben ist. Nachfolgende Rodler bemerkten den Unfall schnell.
Zu Hilfe kamen sofort die Mitarbeiter der Rodelbahn, die als erstes ein Team des DRK holten, das in der Saison in dem Freizeitpark stationiert ist.
Parallel wurde der Rettungsdienst alarmiert, der den Jungen versorgte. Ein Rettungshubschrauber flog den Zwölfjährigen in die Kinderchirurgie nach Gelsenkirchen. Er trägt nun eine Prothese.
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