Meschede-Berge. . Nach dem Tod eines Radfahrers fährt der Anwalt der Hinterbliebenen schwere Geschütze gegen den Landesbetrieb Straßenbau auf. Er wirft der Behörde vor, Beweise zerstört zu haben. „Das ist übel“, sagt Anwalt Bernhard Kraas aus Oeventrop.

Vor zweieinhalb Wochen war der 66-jährige Radfahrer auf der Strecke zwischen Wenholthausen und Berge von einem herunterfallenden Baum erschlagen worden. Pikant: Die Eiche ist zersägt worden und wird zum Teil beim Landesbetrieb Straßenbau gelagert - gegen diese Behörde könnte allerdings ermittelt werden.

Eiche in drei Stücke geschnitten

„Juristen sprechen von Beweisvereitelung“, schimpft Kraas. Er hatte einen Beschluss beim Landgericht Arnsberg erwirkt, wonach der Baum von einem eigenen Gutachter untersucht werden soll. „Einen Tag nach der Ankündigung durch uns wurde der Baum vom Landesbetrieb Straßenbau zersägt“, berichtet der Anwalt. Die Behörde bestätigte, die Eiche in drei Stücke geschnitten zu haben.

Dies sei geschehen, um den Baum zu sichern, erklärte Rudolf Heupel als Sprecher der Behörde. Zuvor habe ein Gutachter im Auftrag der Staatsanwaltschaft die Eiche am Stück untersucht. Die Polizei bestätigte, dass ihre Untersuchungen erfolgt seien.

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Von Frank Selter, Oliver Eickhoff

Muss Eiche wieder zusammengesetzt werden?

Kraas hält die Erklärung des Landesbetriebs Straßenbau für „lebensfremd“. Damit sei seinem Gutachter die Chance genommen, den Baum am Stück auf seine Vitalität zu beurteilen. Mit einem erneuten Antrag will der Anwalt erreichen, dass die Eiche so gut es geht wieder zusammengesetzt und danach von einem vom Landgericht beauftragten Fachmann begutachtet werden kann.

Kraas und der Familie des Opfers geht es um die Frage: Hätte das Unglück verhindert werden können? Warum wurde der 66-jährige begeisterte Radfahrer, der erst seit einem Jahr im Ruhestand war, von dem Baum getroffen?

Vorwurf: Keine ausreichende Baumschau durchgeführt

Kraas wirft dem Landesbetrieb Straßenbau vor, keine ausreichende Baumschau durchgeführt zu haben. Gesetzlich sind Eigentümer von Flächen dazu verpflichtet, Bäume regelmäßig auf ihre Standfestigkeit zu überprüfen. Der Anwalt will Hinweisen nachgehen, wonach die Baumschau auf dem Radweg nur „aus dem Auto heraus erfolgt sein soll.“

Er hat Zettel an der Unfallstelle aufgehängt und bittet Zeugen um entsprechende Hinweise, auch um Beschreibungen, wie schief die Zwille - eine Mix aus Eiche und Erle - bereits im Ufer gestanden habe.

Klage auf Schadenersatz

„Ich bin mir sicher, dass der Baum gefährlich war, er ist bei totaler Windstille umgefallen“, sagte Kraas. Insbesondere auf einem Radweg müssten die Kontrolle genauer erfolgen als beispielsweise mitten in einem Waldgebiet. Der Landesbetrieb Straßenbau ist auch hier anderer Auffassung: Die Baumschau sei ordnungsgemäß erfolgt und dokumentiert, sagte Sprecher Heupel.

Letztlich wird ein Gericht darüber zu entscheiden haben: Kraas kündigt an, im Namen der Familie auf Schadenersatz zu klagen. Der Anwalt gilt als Fachmann auf diesem Gebiet: Er hatte nach einem schweren Unglück mit einem Baum mit Jahr 2003 eine schwerverletzte Radfahrerin erfolgreich in mehreren Verfahren bis vor den Bundesgerichtshof vertreten.