Freienohl. Auch nach ihrer Verurteilung belästigt eine 71 Jahre alte Stalkerin weiter den Pfarrer im Mescheder Ortsteil Freienohl. Jetzt muss ihr Fall komplett neu aufgerollt werden: Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung gehen in Berufung - für die Staatsanwaltschaft ist die Strafe zu niedrig, ihr Anwalt will einen Freispruch wegen Schuldunfähigkeit erreichen.

Und es geht weiter. Und weiter. Und weiter. Trotz eines Gerichtsurteils gegen sie stellt eine 71 Jahre alte Stalkerin unverdrossen dem Freienohler Pfarrer Michael Hammerschmidt nach und belästigt ihn. Er sagt inzwischen resigniert: „Die Frau macht die Erfahrung, dass sie alles machen kann in diesem Land.“ Der Fall muss vor dem Landgericht Arnsberg wieder komplett aufgerollt werden.

Anzüglichkeiten und Obszönitäten

Seit 13 Jahren macht die Frau dem Geistlichen das Leben zur Hölle. Ende März wurde die Stalkerin vom Mescheder Amtsgericht zu einer Strafe von einem Jahr und zwei Monaten ohne Bewährung verurteilt. Die Frage der Schuldfähigkeit war vom Gericht bejaht worden. Quasi direkt nach dem Prozess, so Hammerschmidt, gingen die Anzüglichkeiten und Obszönitäten weiter.

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Hammerschmidt macht genau das, was Stalking-Experten empfehlen: Er listet jeden Vorfall penibel auf. Für den Zeitraum Mitte April bis gestern vermerkt er (außer für den 6. Mai) täglich, teils mehrfach, Anrufe durch die Frau bei ihm, außerdem fast täglich Dekorationen seines Pfarrhaus-Geländes mit sexuellen Anspielungen. Am Ostermontag verwies er sie der Kirche, als sie seinen Gottesdienst besuchte. Vorher hatte sie schon angerufen und wieder dekoriert: „Die hat keine Hemmungen“, sagt er.

Hammerschmidt: "Ungeheure nervliche Belastung"

„Da sie zu unterschiedlichen Zeiten mein Gelände verunstaltet, kann ich mich absolut nicht frei bewegen, es ist eine ungeheure nervliche Belastung“, schreibt Hammerschmidt in seinem Bericht. Im Gespräch ergänzt er freimütig: „Du kannst dich nicht frei bewegen, du kannst nicht entspannen. Die ist immer präsent. Tag und Nacht.“ Über gut meinende Ratschläge, doch einfach seine Telefonnummer zu ändern, kann Hammerschmidt nicht einmal mehr müde lächeln: „Ich habe einen Dienstanschluss. Ich kann nicht einfach die Nummer des Pfarrhauses ändern. Ich soll ja erreichbar sein.“

71-Jährige Stalkerin muss in Haft

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Juristisch geht die unendliche Geschichte weiter. Ein Haftbefehl gegen die Frau war vom Mescheder Amtsgericht aufgehoben worden. Deshalb bestehen auch keine Auflagen mehr gegen sie; etwa, sich mehrmals am Tag bei der Polizei melden zu müssen.

Berufung gegen Mescheder Urteil eingelegt 

Und die Haftstrafe muss die Frau noch nicht antreten. Denn sowohl Rechtsanwalt Michael Babilon als Verteidiger der Stalkerin als auch die Staatsanwaltschaft haben Berufung gegen das Mescheder Urteil eingelegt, bestätigt das dafür zuständige Arnsberger Landgericht.

„Wir sind der Meinung, das Strafmaß muss überprüft werden“, sagt Oberstaatsanwalt Werner Wolff: „So einen Fall mit solch einer Beharrlichkeit habe ich noch nie gehabt.“ Er will eine höhere Strafe. Das Mescheder Gericht war im Urteil zwei Monate unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft geblieben.

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Prüfung der Schuldfähigkeit

In seinem Monatsbericht an das Mescheder Gericht bittet der Pfarrer, mit Blick auf einen schon älteren Beschluss durch das Familiengericht, angesichts der neuen Aktivitäten der Frau doch ein Ordnungsgeld oder eine Ordnungshaft festzulegen. Das wiederum wird aber auch nicht passieren, sagt Amtsgerichtsdirektorin Charlotte Merz: Jetzt müsse die Berufung in Arnsberg und eine erneute Prüfung der Schuldfähigkeit der Frau abgewartet werden.

Solange kann die Stalkerin erst einmal weitermachen.

Verteidiger: Freispruch muss kommen

Beim Prozess im März gab es drei Gutachten zur Frage der Schuldfähigkeit. Anwalt Michael Babilon will jetzt die Erstellung eines Obergutachtens erwirken, um die Frage der Schuldfähigkeit seiner Mandantin endgültig zu klären. Er sagt: „Die Frau muss freigesprochen werden.“

Alleine die Tatsache, dass seine Mandantin nach dem Schuldspruch und drohender Haft ja weitermache mit ihren Belästigungen, untermauere doch, dass sie schuldunfähig sei: „Das macht nur jemand, der schuldunfähig ist. Sie kann nicht aufhören. Das ist ein Liebeswahn, ein Zwang.“ Grundsätzlich sagt er: „So einen Fall hat es in der ganzen Bundesrepublik noch nicht gegeben.“