Meschede. . Noch nie hat ein Verfahren am Amtsgericht Meschede einen so großen Medienwirbel ausgelöst. 13 Jahre lang wurde der Freienohler Pastor Michael Hammerschmidt von einer 71-jährigen Frau belästigt. Nun fand das Märtyrium des Pfarrers ein Ende. Die Frau wurde zu einer Haftstrafe verurteilt.

Nur das Urteil wartete Pfarrer Michael Hammerschmidt noch ab. Noch während der Begründung des Schuldspruchs durch Richterin Christina Spenner verschwand er hastig durch die Tür – er wollte weg von dem Pulk aus Kamerateams und Fotografen, weg aus diesem Gerichtssaal, in dem seine Stalkerin auf der Anklagebank saß. Seit 13 Jahren belästigt ihn die 71-jährige Frau aus Freienohl. Nun soll sie in Haft. Und Hammerschmidt will nur noch eins: seine Ruhe.

Es war ein Prozess, wie ihn das Amtsgericht Meschede noch nie erlebt hat: Zwei Drittel der Plätze im Sitzungssaal waren für die Medien reserviert. Es kam zu einem Ansturm von Zeitungs- und Zeitschriftenjournalisten aus der ganzen Bundesrepublik, dazu etliche Radio- und Fernsehsender. Die Angeklagte hatte sich darauf vorbereitet: eine dunkle Sonnenbrille vor den Augen, einen großen Hut tief ins Gesicht gezogen, ein wallendes Tuch um den Hals. Eine elegante, alte Frau, auch wenn sie nach einer Operation momentan an Krücken geht.

„Ich bin nicht Frau Merkel“

Pfarrer Michael Hammerschmidt wirkte dagegen wie überfallen. „Ich bin nicht Frau Merkel“, versuchte er den Scheinwerfern und den Blitzlichtern zu entgegnen. Doch auch er, das Opfer, steht wie die Täterin im Mittelpunkt dieser bundesweit einzigartigen, bizarren Geschichte: Dass ausgerechnet eine Rentnerin ausgerechnet einen katholischen Pfarrer belästigt. Hammerschmidt musste mitunter auf die Medien setzen, um sich zu wehren. Durch die Aufmerksamkeit, die er dabei erzielte, erhöhte sich der Druck auf die Justiz.

71-Jährige Stalkerin muss in Haft

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Denn in den vergangenen Jahren hatte er wenig Erfolg damit, die Frau auf Abstand zu halten: Sie saß vorübergehend in der Psychiatrie, bis sie entlassen wurde mit der Begründung, die Taten seien nicht schwerwiegend genug, um sie festzuhalten. Sie befand sich vorübergehend in Untersuchungshaft, bis hier eine fehlende Fluchtgefahr zur Freilassung führte. Einen Schuldspruch hatte es bis jetzt noch nie gegeben.

Täglich obszöne Anrufe

Richterin Christina Spenner führte mit großer Souveränität durch das komplizierte Verfahren. Es drehte sich allein um die Frage: Ist diese Frau schuldfähig und kann daher verurteilt werden? Oder ist sie schuldunfähig und kann sie daher nicht für ihre Taten belangt werden, womöglich nie mehr?

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Dass die Angeklagte eine Nachstellung betreibt, stand dagegen nie zur Debatte. Über ihren Anwalt Michael Babilon räumte sie alle Taten aus der Anklageschrift von Staatsanwältin Susanne Ruland ein. Es war eine lange Liste – hier ein Auszug: tägliche obszöne Anrufe von morgens bis abends, hart gekochte Eier mit Kussmund im Pfarrgarten, Briefe mit Kamasutra-Kärtchen und String-Tanga.

Vielleicht nach Amerika

„Ich fühle mich in meiner Freiheit eingeschränkt“, sagte Hammerschmidt als Zeuge. Bei Anrufen gehe er inzwischen nicht ans Telefon oder lege sofort auf. Nur wenn Bekannte dabei seien, lasse er die Frau gelegentlich kurz zu Wort kommen: „Mir glaubt ja sonst keiner, was da gesagt wird.“ Briefe wie Dekorationen im Pfarrgarten werfe er ungesehen weg.

Drei Gutachter waren geladen, um Auskunft über den Geisteszustand der Angeklagten zu geben. Zwei von ihnen gaben am Ende den Ausschlag zum Urteil von einem Jahr und zwei Monaten Haft ohne Bewährung: Sie stufen die 71-Jährige als schuldfähig ein. Aufhorchen ließ die Frau zeitweilig mit der Aussage, sie werde Freienohl verlassen und vielleicht nach Amerika gehen. Das hatte sie allerdings schon öfter angekündigt.