Meschede. . Nach einem Skandal um illegale Dateien auf Dienstrechnern kommt die Kreispolizeibehörde in Meschede nicht zur Ruhe. Zwei Angestellte waren im vergangenen Jahr beschuldigt worden, jahrelang Filme und Musik aus dem Internet gesaugt zu haben. Einer akzeptierte seine Kündigung, der andere klagt.

Nach einem Skandal um illegale Dateien auf Dienstrechnern kommt die Kreispolizeibehörde in Meschede nicht zur Ruhe. Zwei Angestellte waren im vergangenen Jahr beschuldigt worden, jahrelang Filme und Musik aus dem Internet gesaugt zu haben. Einer der beiden hat seine Kündigung inzwischen akzeptiert, der andere klagt vor dem Arbeitsgericht in Arnsberg. Am heutigen Dienstag findet die Verhandlung statt.

Die Behörde hofft, dass sie danach einen Schlussstrich unter den Skandal ziehen kann. Denn immer wieder kocht die pikante Angelegenheit hoch: So ermittelte die Staatsanwaltschaft zuletzt gegen fünf weitere Bedienstete der Behörde - sie waren vom Anwalt des Mitarbeiters, der sich gegen seine Kündigung wehrt, wegen falscher Verdächtigung angezeigt worden.

Wem gehörten die Rechner?

„Die Vorwürfe richteten sich gegen alle, die damals wesentlich an dem Verfahren beteiligt waren“, sagte Staatsanwalt Marco Kalin. Er hat allerdings keine Anhaltspunkte dafür gefunden, dass nicht korrekt ermittelt worden ist. Die Verfahren sind daher eingestellt worden. Trotzdem hat sich die Kreispolizeibehörde nicht mit Ruhm bekleckert, auch wenn es die Staatsanwaltschaft neutraler formuliert: Durch die Anzeige kam ans Licht, dass eine Liste mit 16 Dienstrechnern, die seinerzeit untersucht worden waren, nicht zu den Akten genommen wurde und vernichtet worden ist.

Das ist problematisch: Denn als die Polizei plötzlich eine Abmahnung wegen illegaler Downloads aus dem Internet erhielt, konnte sie eben jene 16 Dienstrechner eingrenzen. Nach einer Untersuchung, auch durch einen Sachverständigen, blieben 3 Computer übrig - jene von den beiden Bediensteten, die später die Kündigung erhielten.

Wie konnten 13 Rechner ausgeschlossen werden?

Wem aber gehörten die anderen 13 Rechner? Und wie konnte man sie ausschließen? Für Unruhe sorgt daher bis heute die Vermutung des Anwalts und seines Mandanten, es habe weitere Mitarbeiter gegeben, die verbotenweise Dateien heruntergeladen hätten.

Die Staatsanwaltschaft sieht keine entsprechenden Spuren. „Auf an den anderen Computern haben wir keine Hinweise auf illegale Dateien gefunden“, sagt Marco Kalin. „Weitergehende erfolgsversprechende Ermittlungsansätze haben wir nicht gesehen.“

Strafverfahren sorgte im November 2012 für Unruhe

Für weitere Unruhe hatte zuvor im November 2012 das Strafverfahren gegen die beiden beschuldigten Bediensteten vor dem Amtsgericht Meschede gesorgt: Unter weitgehendem Ausschluss der Öffentlichkeit - eine Praxis, die mittlerweile grundsätzlich vom Bundesverfassungsgericht untersagt worden ist - einigten sich alle Seiten auf die Einstellung des Verfahrens gegen einen Geldbetrag von 500 Euro.

„Prozessökonomische Gründe“ gab das Richterin Kathrin Dannehl als Grund für den Beschluss an. Mit anderen Worten: Das Gericht hielt ein komplettes Verfahren angesichts der Vorwürfe für zu aufwändig. Das war weder ein Schuld-, noch ein Freispruch. Die Unruhe in der Kreispolizeibehörde blieb.