Meschede. . 21 Zeugen sollten vernommen werden. Zwei Verhandlungstage waren dafür angesetzt. Tatsächlich wurde niemand vernommen, die Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht Meschede war nach 50 Minuten beendet. Gegen Zahlung eines Geldbetrages von jeweils 500 Euro ist das Verfahren gegen zwei Angestellte der Kreispolizeibehörde vorläufig eingestellt worden.

Den 38 und 44 Jahre alten Angeklagten aus Schmallenberg und Arnsberg wurde der illegale Download und die illegale Verbreitung von Musik, von Filmen wie Harry Potter und von Programmdateien vorgeworfen. Pikant: Die Angestellten aus dem IT-Bereich nutzten die Polizei-Rechner. 18 Fälle listete die Staatsanwaltschaft beim einen auf, 32 bei dem anderen.

Dazu kam der Betrugsverdacht bei einem: Er soll einen Dienstcomputer als defekt gemeldet und dann für sein Herunterladen genutzt haben. Tatsächlich schien der Rechner jedoch in Ordnung gewesen zu sein. Beim anderem kam Unterschlagung hinzu: Er soll einen Server-PC bestellt und privat mitgenommen haben.

Details wurden in der öffentlichen Sitzung gestern nicht bekannt. Richterin Kathrin Dannehl stellte nur die Anwesenheit der beiden Angeklagten fest, danach bat sie deren Verteidiger und Staatsanwalt Marco Karlin gleich zum (nichtöffentlichen) Rechtsgespräch ins Nachbarzimmer. Nach 20 Minuten wurden die Angeklagten dazugebeten, 25 Minuten später kamen alle wieder heraus. Richterin Dannehl stellte das Verfahren wegen Geringfügigkeit ein: Die Einstellung erfolge aus „prozess-ökonomischen Gründen“. Beide müssen jeweils 500 Euro an die Staatskasse zahlen, auch Ratenzahlung ist möglich. Ihre Verteidiger ließen ausdrücklich zu Protokoll nehmen, dies stelle „kein Schuldeingeständnis“ dar. Ende des Prozesses.

Auf Nachfrage äußerte sich die Richterin nicht weiter zum Inhalt des Rechtsgesprächs. Staatsanwalt Karlin betonte auf Nachfrage, beide Angeklagten seien nicht vorbestraft. Zu erwarten gewesen sei bei einem Urteil eine Geldstrafe, dieses Strafmaß stehe aber nicht im Verhältnis zu der möglichen weiteren Dauer des Verfahrens.

Denn das zieht sich ohnehin. Die Verstöße sollen sich zwischen Dezember 2007 und Juni 2010 ereignet haben. Die Staatsanwaltschaft hatte am 3. Januar 2012 Anklage erhoben, seitdem kam das Verfahren vor dem Mescheder Amtsgericht nicht zustande.

Schon seit zwei Jahren freigestellt

Beide Angestellte sind seit zwei Jahren vom Dienst freigestellt, bei Weiterzahlung ihres Gehaltes: „Es gilt die Unschuldsvermutung“, sagt Polizeisprecher Ludger Rath. Die Polizei ließ gestern das Verfahren durch einen Beauftragten verfolgen. Rath betonte, die Behörde werde nun „sehr kurzfristig“ prüfen, ob arbeitsrechtliche Schritte eingeleitet werden.

Durch das Herunterladen soll zweimal das Funknetz der Polizei im Hochsauerlandkreis ausgefallen sein: Dieses regelt den Kontakt zwischen Leitstelle und Streifenwagen. Die Sicherheit sei nicht gefährdet gewesen, stellt Rath klar: Denn jeder Streifenwagen ist auch per Handy erreichbar. Der Gebrauch der Dienstrechner für private Zwecke, betont er, sei Polizisten natürlich untersagt. Und mit Blick auf das Beispiel Harry Potter sagt er: „Selbst das Buch im Dienst zu lesen ist verboten.“