Bad Fredeburg. Die Zusammenarbeit des St.-Georg-Krankenhauses mit dem umstrittenen niederländischen Arzt Dr. R. zieht weitere Kreise. Die Bezirksregierung Arnsberg hat sich in den Fall eingeschaltet. Sie prüft, ob dem Arzt die Zulassung für Deutschland entzogen werden könnte.

Einzelheiten zu dem Verfahren möchte Pressesprecher Dr. Christian Chmel mit Blick auf die Persönlichkeitsrechte des betroffenen Mediziners nicht nennen. Er bestätigte aber, dass die Behörde in Arnsberg jetzt Kontakt zu ihren Kollegen in Norddeutschland und in den Niederlanden aufnehmen möchte. Dort wird Dr. R. jeweils mit Todesfällen in Zusammenhang gebracht. In Leer in Niedersachsen war er wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden, im niederländischen Emmen wird gegen ihn ermittelt, nachdem mehrere Patienten nach Operationen am Magen gestorben waren.

Dr. R. hatte seine Zulassung für Deutschland im Jahr 1981 von der Bezirksregierung in Düsseldorf erhalten. Diese Approbation bleibt nach den gesetzlichen Regelungen in Deutschland auch dann noch gültig, wenn jemand keine Zulassung mehr im Ausland hat – im Fall von Dr. R. hatte sich der Arzt selbst nach dem Skandal aus dem Register in den Niederlanden streichen lassen.

Der heimische CDU-Europaabgeordnete Dr. Peter Liese forderte anlässlich der Ereignisse in Bad Fredeburg erneut ein Frühwarnsystem: „Ärzte, die ihre Zulassung verlieren, sollen den Behörden aller 27 Mitgliedstaaten mitgeteilt werden. Der Skandal in Bad Fredeburg zeigt, wie notwendig die Verbesserung der europäischen Zusammenarbeit ist.“