Meschede. Nach schlechten Erfahrungen: In der Mescheder Innenstadt gelten ab sofort neue Regeln für Radfahrer. Wer kontrolliert die Einhaltung?
Fußgänger in der Innenstadt von Meschede bekommen jetzt mehr Schutz gegenüber Radfahrern. Die Stadtverwaltung hat eine entsprechende, sogenannte „verkehrsrechtliche Anordnung“ getroffen: Ab sofort dürfen Radfahrer an Werktagen die Fußgängerzone tagsüber nicht mehr durchfahren.
Bislang galt: Rücksichtnahme hat Vorrang
Das neue Durchfahrtverbot gilt für die Ruhrstraße, im Rebell und an der Von-Stephan-Straße – täglich von 10 bis 18 Uhr müssen Radfahrer jetzt absteigen und schieben. An den Zugängen hat die Stadtverwaltung neue Schilder angebracht: Sie sind positiv formuliert und zeigen an, dass das Radfahren werktags von 18 bis 10 Uhr erlaubt ist. Auch den Wochenmarkt dienstags und freitags dürfen Radfahrer damit nicht mehr durchfahren.
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Mit dem Verbot gilt jetzt auch in Meschede, was in anderen Städten überwiegend die Regel ist: Die Fußgängerzone soll, wie der Name sagt, den Fußgängern als geschützter Raum vorbehalten sein. Bislang hatten Radfahrer in der Mescheder Innenstadt überall freie Fahrt, es galt das Prinzip der Rücksichtnahme. Auch wenn sich keine Unfälle ereignet hatten: In der Vergangenheit hatte es aber immer wieder Beschwerden über rücksichtsloses Verhalten von manchen Radfahrern gegeben.
Einzelnes Fehlverhalten
Bürgermeister Christoph Weber war eigentlich kein Freund eines Durchfahrtverbotes: „Jetzt wird es für viele Radfahrer nachteilig“ – jetzt müssten alle Radfahrer dafür büßen, dass es einzelnes Fehlverhalten gab: „Das ist enttäuschend: Es gab einige wenige Radfahrer, die meinten, für sie gelten keine Regeln.“ Die macht er übrigens eher unter Einheimischen aus: „Man kennt sie aus dem Stadtbild.“ Auswärtige Radfahrer, erkennbar an Satteltaschen und umfangreicherer Ausrüstung, würden sich ohnehin rücksichtsvoll verhalten – sie würden ja die Erfahrung aus anderen Städten mitbringen, in denen das Durchfahren der Fußgängerzonen ohnehin verboten ist.
Die Besonderheit in Meschede sei, so die Einschätzung des Bürgermeisters, die Enge der Fußgängerzone: „Den Platz, der zur Verfügung steht, haben wir in der Fußgängerzone schon optimal ausgenutzt“ – das beinhaltet aber eben auch die Sitzbank auf der einen und ein Spielgerät auf der anderen Seite. Die Probleme seien entstanden, weil Eltern ihre Kinder eben wegen mancher Radfahrer doch nicht einfach frei hin und herlaufen lassen konnten. Weber sagt, er könne die Sorgen der Eltern nachvollziehen. Diese Sorgen wurden auch in der Kommunalpolitik geteilt, sodass sich eine Mehrheit für ein Durchfahrtverbot gefunden hat.
Politessen kontrollieren nur das Parken
Wer kontrolliert jetzt das Durchfahrtverbot? Die Polizisten des Bezirksdienstes werden bei ihren Streifen in der Fußgängerzone Radfahrer anhalten, die sie erwischen. Dazu gibt es eine Vereinbarung zwischen Polizei und Ordnungsamt. Nicht zuständig dagegen sind die Politessen der Stadt Meschede: Sie sind allein für die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig, also für Parkverstöße. Denn von ihnen ist niemand dafür ausgebildet, um Personalien gerichtsfest feststellen zu können.
Das Durchfahrtverbot ist Teil des neuen Radfahrkonzeptes für die Innenstadt. Das Konzept insgesamt bleibt vorerst aber unvollständig: Denn eigentlich soll es Radfahrern auf einen Blick sofort zeigen, auf welchen Wegen sie problemlos durch die Stadt fahren können – unter Vermeidung der Fußgängerzone. Für diese Alternativen aber müssen zunächst die Beringhauser Straße und die Emhildisstraße umgebaut werden: Die Beringhauser Straße liegt aber auf Eis wegen der Baustelle an der Hennebrücke, für die Emhildisstraße hat die Stadt erst einen Förderantrag gestellt.
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