Bestwig. Bürger und Kommunen können sich künftig an Windkraft-Vorhaben beteiligen und auch finanziell profitieren. Was in Bestwig geplant ist.

Einmal mehr hat sich der Bestwiger Gemeindeentwicklungsausschuss jetzt mit der Windkraft beschäftigt. Konkretes Thema diesmal: Das Bürgerenergiegesetz, das den Gemeinden - aber auch den Bürgern - die Möglichkeit bietet, sich an der Wertschöpfung der Windkraft-Vorhaben zu beteiligten. Damit will das Land die Akzeptanz für den Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen erhöhen.

Beteiligungsmöglichkeiten gibt es viele. Mindestens aber hat die Gemeinde bei Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 1000 Kilowatt eine Beteiligung von 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge und für die fiktive Strommenge zu erwarten. Damit können Kommunen durch ein modernes Windrad meist mehr als 20.000 Euro pro Jahr zusätzlich zur Verfügung stehen.

Wir müssen die Bürger im Blick behalten und aufpassen, dass wir es nicht übertreiben
Joachim Hofius - CDU-Frakktion

„Wir haben positiv zur Kenntnis genommen, dass es im Zuge der jahrelangen Windkraft-Diskussion nun endlich ein Gesetz gibt, das konkrete Ergebnisse liefert - für die Kommune, für interessierte Bürger und letztlich auch für die Windradbetreiber“, betonte Joachim Hofius im Gemeindeentwicklungsausschuss für die CDU.

Deutlicher Unterschied

„Gleichwohl dürfen wir bei aller Euphorie bezüglich der möglichen Einnahmen nicht vergessen, dass wir erstmal unsere Hausaufgaben machen müssen“, betonte Hofius mit Blick auf den Vorentwurf des Regionalplans, der sich deutlich von den ursprünglichen Windkraftplanungen der Gemeinde unterscheidet, und im Sommer weiterentwickelt werden soll. Zur Erinnerung: 3,5 Prozent des Gemeindegebietes ist die Größenordnung, die der Vorentwurf als Vorrangzonen für Windräder nennt. Die Gemeinde hingegen hatte bei der Erarbeitung ihres Flächennutzungsplanes 17 Prozent des Gemeindegebietes als mögliche Windkraftflächen ausgemacht.

Ich hoffe, dass die Verwaltung in einem viertel, spätestens aber in einem halben Jahr konkrete Antworten geben kann.
Paul-Theo Sommer - SPD-Fraktion

Aus Sicht von Hofius, darf es bei den anstehenden Diskussionen keinesfalls ausschließlich um eine maximale Gewinnausbeute für die Gemeinde gehen. Natürlich könne man nun hergehen und die maximale Zahl an Windkraftflächen ausweisen, um dadurch möglichst viel Geld für den Gemeindehaushalt zu generieren. „Dann haben wir in vielen Bereichen allerdings die Bevölkerung gegen uns stehen“, mahnte Hofius und wurde noch deutlicher: „Wir müssen die Bürger im Blick behalten und aufpassen, dass wir es nicht übertreiben.“ Für eine saubere Lösung gebe es noch viel Diskussionsbedarf, damit bis zum Sommer eine Lösung präsentiert werden könne, „die uns politisch nicht um die Ohren fliegt“.

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Allesamt Aussagen, die Bernd Lingemann, der als sachkundiger Bürger für die SPD im Gemeindeentwicklungsausschuss sitzt, auch für seine Fraktion unterstreichen könne, wie er betonte. Wichtig sei nun aber auch, dass es Antworten auf viele noch offene Fragen gebe. Denn wie das genaue Prozedere für die vielen weiteren Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger aussehe, sei schließlich noch offen. Wer prüft? Wer führt die Verhandlungen? An wen wenden sich Bürger, wenn sie interessiert sind? „Es ist wichtig, dass die Gemeinde Antworten hat, wenn die Bürger konkret nachfragen“, betonte SPD-Fraktionschef Paul-Theo Sommer. Er hoffe, dass die Verwaltung in einem viertel, spätestens aber in einem halben Jahr konkrete Antworten geben könne, wenn alle noch offenen Fragen zu dem noch jungen Gesetz geklärt sind.