Meschede. Die Ferien sind seit zwei Wochen vorbei und schon steigen die Fälle von Kopfläusen in Schule und Kita. Was Eltern tun können.
Aus Schulen und Kindergärten im Hochsauerlandkreis sind dem Kreisgesundheitsamt im Januar bislang 17 Fälle von Kopfläusen gemeldet worden. Darunter sind auch Fälle in Meschede.
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Regelmäßige Kontrollen
Im gleichen Zeitraum des Vorjahres lagen acht Fälle mit Kopfläusen vor. Anhand dieser Zahlen könne man jedoch nicht von einer Häufung sprechen, so das Gesundheitsamt. „Besonders in Gemeinschaftseinrichtungen und im Kinder- und Jugendalter muss immer mit dem Auftreten von Kopfläusen gerechnet werden“, heißt es auf Anfrage.
Eltern sollten die Haare ihrer Kinder regelmäßig kontrollieren. Läuse könnten durch eine Behandlung mit Antikopflausmitteln verlässlich behandelt werden.
Zudem sollten Erzieher und Betreuer über ein Grundwissen bezüglich der notwendigen Maßnahmen der Verhütung und Bekämpfung verfügen. Informationsmaterial hierüber sollte in den Einrichtungen vorrätig sein, heißt es weiter.
Meldepflicht
Eltern sind verpflichtet, einen Kopflausbefall an die Kita oder Schule des Kindes zu melden. Die Einrichtung muss wiederum den Befall an die Behörde melden. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist das Infektionsschutzgesetz.
Dass Kopfläuse vor allem in der Mützen-Saison auftreten, ist übrigens nicht mehr unbedingt der Fall. Das Gesundheitsamt spricht im HSK mittlerweile von einem „ganzjährigen Läusevorkommen“.
Läuse sitzen gern hinter den Ohren, an den Schläfen und im Nacken. Die Haare sollten mit einem speziellen Läuse-Shampoo nach Anleitung behandelt werden und dann mit einem Nissenkamm ausgekämmt werden. Dafür in das Haar eine einfache Spülung geben, um besser kämmen zu können. Dann den Kamm durch die Haare ziehen und an einem Stück Küchenrolle abwischen. Das Robert-Koch-Institut erklärt, dass es wichtig ist, Nissen und Eier zu entfernen. Die weißlichen Eier sitzen am Haaransatz und können leicht mit Hautschuppen verwechselt werden.
Läuse: Ab wann darf das Kind wieder in die Kita?
Das Robert-Koch-Institut (RKI) vertritt die Ansicht, dass von betroffenen Kindern keine Übertragungsgefahr mehr ausgeht, wenn sie mit einem Läuse-Shampoo behandelt wurden. Deshalb empfiehlt das RKI Behörden, Kitas und Schulen, auf eine ärztliche Bestätigung der „Läusefreiheit“ zu verzichten. Meist müssen Eltern in den Kitas schriftlich bestätigen, dass sie ihre Kinder korrekt mit einem Antiläusemittel behandelt haben. Dazu gehört auch, dass die Behandlung nach zwei Wochen wiederholt wird. Hier kann es aber auch Änderungen geben und vom Einzelfall abhängen.