Meschede. Die Obdachlose mit dem Fahrrad ist in Meschede bekannt. Seit lebt sie auf der Straße. Wie reagieren Ordnungsamt und Polizei bei Frost?
Der Anblick der obdachlosen Frau in Meschede ist vertraut. Immer dabei: ihr Fahrrad. Häufig hält sie sich im Bereich Schwarzer Bruch/ Jahnstraße auf. Auch bei den frostigen Temperaturen ist die Frau auf der Straße zu sehen. Meist in einer gekrümmten Haltung, das Gesicht ist nie zu sehen. Sie trägt die schwarze Kapuze tief über das Gesicht gezogen. Feste Wanderschuhe, eine wattierte Hose und eine dicke Jacke halten sie warm. Viele Passanten macht es betroffen und sind in Sorge, dass es der Frau nicht gut gehen könnte. Bei den eisigen Temperaturen verstärkt sich die Sorge.
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Kommt regelmäßig zur Wache
Auch bei der Polizei ist die Frau bekannt. „Die Kollegen wissen, wie sie die Frau ansprechen können“, sagt Polizeisprecher Michael Schemme. Im Laufe der Jahre habe sich ein Vertrauensverhältnis aufgebaut. So kommt die Frau auf der Wache im Rautenschemm vorbei, um sich im Foyer aufzuwärmen. In den vergangenen Tagen sogar regelmäßig. Außerdem verwahrte die Polizei das Fahrrad der Frau, als diese für einige Tage nicht in der Stadt sein konnte und ihr Rad nicht mitnehmen konnte. Als sie auf die Straße zurückkehrte, holte sie das Rad wieder ab.
Dieser Umgang steht im Gegensatz zum Fall, der vor drei Jahren in Meschede und weit darüber für mediales Aufsehen gesorgt hat: 2021 war online ein Video aufgetaucht, in dem es so aussah, als hätte ein Polizist ihr Fahrrad weggetreten. Das Thema wurde stark diskutiert. Ermittlungen gegen den Polizisten wurden eingestellt.
Gefahr in Verzug
„Das zeigt, dass sie weiß, wo sie Hilfe findet, wenn sie welche benötigt“, erklärt Schemme. Die Polizei würde in derlei Fällen nur eingreifen, wenn Gefahr in Verzug ist; zum Beispiel bei extremer Kälte und unpassender Kleidung. Dann gebe es die Möglichkeit, Personen gegen ihren Willen in Gewahrsam zu nehmen. Dies liege im Ermessen der Beamten vor Ort. „Da gibt es kein Schwarz oder Weiß“, so Schemme. Fest steht für die Polizei: Die Frau habe sich bewusst entschieden, so zu leben und diesen Wunsch gelte es zu respektieren.
Ein Grundrecht
Denn die körperliche Bewegungsfreiheit ist ein Grundrecht. Demnach hat jeder Mensch das Recht, sich an jedem zulässigen Ort seiner Wahl aufzuhalten, dort zu bleiben und diesen zu verlassen, ohne durch die Staatsgewalt hieran behindert zu werden.
Nimmt keine Angebote an
Auch seitens des Mescheder Ordnungsamtes wird der Frau seit Jahren Hilfe angeboten. „Die Frau nimmt keine Angebote an“, heißt es dort jedoch. Wie sie auf Ansprachen reagiert, ist höchst unterschiedlich. Mal zieht sie sich schweigend zurück, mal läuft sie davon, andere berichten von ungehaltenem Verhalten. Deshalb betont die Stadtverwaltung noch einmal: „Die Frau macht für uns den Anschein, als möchte sie von niemandem Hilfe annehmen.“
Gehen Meldungen nach
Fest steht jedoch: „Wenn Passanten das Gefühl haben, dass es der Frau nicht gut geht, dann sollten sie sich bei der Polizei melden. Wir gehen der Meldung nach“, verspricht Michael Schemme.
Zwei Obdachlose
In Meschede gibt es aktuell zwei Menschen, die regelmäßig den Tagessatz abholen. Denn auch Obdachlose und Menschen ohne festen Wohnsitz haben Anspruch auf Sozialleistungen. „Allerdings kommen die Personen auch nicht täglich. Es kann sein, dass sie eine ganze Woche jeden Tag kommen, dann vielleicht zwei bis drei Tage pro Woche, oder auch schon mal eine ganze Woche nicht“, erläutert Angelika Beuter-Sielemann, Sprecherin der Mescheder Stadtverwaltung.
Schlafstelle in Frienohl
13 Menschen sind aktuell im Rahmen der Obdachlosenfürsorge in städtischen Unterkünften untergebracht. Die Schlafstelle in Freienohl wird schätzungsweise ein bis zweimal im Monat genutzt. Aktuelle Zahlen gibt es laut Stadtverwaltung nicht. Die Schlafstelle in Freienohl hat mehrere Betten sowie eine nach Geschlechtern getrennte Zimmeraufteilung, sodass keine weiteren Stellen notwendig sind.