Bad Fredeburg. Der Bad Fredeburger Schieferstreit landet nun vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg. Für den Hausbesitzer geht es um viel.
Ende Januar entscheidet sich vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg, ob ein Bad Fredeburger Bürger sein Dach komplett wieder abnehmen muss, weil er statt der geforderten altdeutschen Schieferdeckung, quadratische Schieferpfannen verwendet hat. Zwischenzeitlich hat die Stadt die Gestaltungssatzung überarbeitet, gerade rechtzeitig Mitte Dezember wurde sie verabschiedet. Kein Zufall mutmaßt der Bad Fredeburger.
Schiefereindeckung zu schwer
Seit 2018 leben Manfred Ruttke und Partnerin Natalie Hauschild in der Bad Fredeburger Oberstraße - mitten im historischen Ortskern. Nach und nach renovieren und sanieren die beiden ihr altes Haus. Als das Dach an der Reihe ist, stellt sich heraus, dass die Balken die Last einer neuen Schiefereindeckung nicht tragen können. Schon jetzt hängt das Dach durch, wie alte Aufnahmen zeigen.
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Ruttke will und muss laut Gestaltungssatzung aber wieder Schiefer benutzen. Doch für die geforderte altdeutscher Deckung hätte er den kompletten Dachstuhl erneuern müssen. Der Dachdecker schlägt ihm eine Alternative vor: Statt der kleinen Pfannen mit abgerundeten Ecken empfiehlt er rechteckige, große Schieferpfannen. Diese reduzierten das Gewicht, das auf den Sparren laste, von 80 Kilogramm pro Quadratmeter auf 22, verspricht er. Und das wäre machbar für die alten Balken. Der Dachdecker versichert, er habe beim Bauamt eine mündliche Bestätigung für das Vorhaben erhalten.
Ausnahmen gibt es viele
Ruttke hat keinen Grund daran zu zweifeln, schließlich sieht er - trotz strenger Gestaltungsvorschriften - überall in Bad Fredeburg Ausnahmen von der Regel: „Velux-Fenster, Edelstahlkamine, Balkone, Kunststoffhaustüren, die wurden offenbar alle durchgewunken.“ Doch die Stadt sagt, man hätte so etwas niemals mündlich gemacht. Sie verlangt, dass wegen eines Verstoßes gegen die Gestaltungssatzung das Dach ganz neu gedeckt wird.
Der Bad Fredeburger sieht nicht ein, dass ausgerechnet sein Dach den Ortskern verschandelt. Er sucht und findet einen Anwalt in Köln, der vor allem die Gestaltungssatzung überprüft und dort angeblich viele Fehler findet. Der Anwalt reicht Klage gegen die Stadt vor dem Verwaltungsgericht ein. Diese wird jetzt am 30. Januar verhandelt.
Neues Regelwerk seit wenigen Wochen
„Auf Grundlage der alten Gestaltungssatzung hätten wir - wegen der Fehler - wahrscheinlich das Dach so lassen können“, ist Ruttke überzeugt. Jetzt aber hat Schmallenberg seit Mitte Dezember ein neues, gerichtsfestes Regelwerk. Zwei Jahre dauerte die Umsetzung.
Zwar beinhaltet diese Satzung auch einige Neuerungen - erlaubt jetzt zum Beispiel auch Dachfenster und Photovoltaik, und es muss nicht mehr unbedingt heimischer Schiefer sein - für das Dach in der Oberstraße ändert sich aber erst mal nichts, denn weiter wird die altdeutsche Deckung gefordert. „Und dann gilt die Satzung auch noch rückwirkend ab dem 1. Januar 2020“, ärgert sich der Bauherr. „Damit sind wir raus.“ Eine Woche habe sein Anwalt Zeit für eine Stellungnahme.
Häuser müssen auch bewohnbar sein
Während Andreas Dicke, der Technische Beigeordnete der Stadt, wegen des laufenden Verfahrens keine Stellungnahme abgibt, äußert sich Michael Eiloff, der Vorsitzende des Bad Fredeburger Bezirksausschusses: Er sei gespannt auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Wichtig sei ihm, dass die neue Gestaltungssatzung vor allem durch die Erlaubnis von Photovoltaik zeitgemäße Energiebeschaffung ermögliche. „Die Häuser sind alt und schön, aber sie müssen auch bewohnbar bleiben.“
Satzung verhindert Wildwuchs
Daneben verhindere die Satzung aber auch Wildwuchs und der sei eben auch wichtig für den Ort. „Die einheitliche Dacheindeckung verschönert den Ort und wird ja auch finanziell gefördert.“ Er fürchtet: „Sollte das Verwaltungsgericht gegen die Stadt entscheiden, sprengt das unser einheitliche Ortsbild.“ Er bedauert, dass es überhaupt zum Gerichtsprozess kommen musste. „Aber es gibt Gesetze, an die muss man sich eben halten.“
Ruttke überlegt nun sein Dach mit Photovoltaikelementen zu bestücken. Das sei mit der neuen Gestaltungssatzung möglich. „Das hätte ich auch schon damals gemacht, wenn es möglich gewesen wäre.“ Zwischenzeitlich hatte er sein Elektroauto wieder abgeschafft. „Ich hatte ja keine Möglichkeit, es zu laden.“