Schmallenberg. Doppelte Straßennamen haben für Probleme gesorgt und sollen im Stadtgebiet Schmallenberg nun umbenannt werden. Was die Anwohner beachten müssen.
Doppelte Straßennamen sind ein Problem im Stadtgebiet Schmallenberg. Nach und nach werden daher jetzt die Hauptstraßen, Schützenstraßen, Gartenstraße usw. umbenannt. Die neuen Bezeichnungen stammen in der Regel von den Anwohnern selbst bzw. werden gemäß Mehrheitsbeschluss aus der Anwohnerschaft heraus ermittelt. Was aber danach alle trifft: Bürokratie.
Die Umbenennung bringt einige Aufgaben mit sich. Um den Anliegern der neu benannten Straßen zu helfen, hat die Stadtverwaltung auf Wunsch der Kommunalpolitik eine Checkliste zusammen gestellt. „Mit dem Informationsschreiben an die betroffenen Bürgerinnen und Bürger versenden wir auch den Wegweiser. Hier ist aufgeführt, welche Dinge zu regeln sind“, erklärt Pressesprecherin Anke Sibert auf Anfrage der Redaktion.
Wer muss informiert werden?
Nach der Änderung des Straßennamens muss zum Beispiel im Bürgerbüro die Adresse auf dem Personalausweis geändert werden. Informiert werden müssen außerdem der Arbeitgeber, Kindergärten und Schulen sowie die Träger von Sozial- und Transferleistungen ( wie zum Beispiel Kindergeld, Elterngeld, BAföG, Arbeitslosengeld, Bürgergeld, Wohngeld, Rente). Wichtig sei auch, Krankenkassen und Ärzten die Adressänderung mitzuteilen, ebenso wie Banken, Bausparkassen und Versicherungen.
Auch eine Ummeldung des KFZ beim Kreis ist erforderlich. Das allerdings kann online erfolgen. Weitere Institutionen, die informiert werden sollten sind: Telefon- und Internetanbieter, Gas-, Wasser- und Stromanbieter, Rundfunkanstalten (GEZ). Aktualisiert werden sollten außerdem die Kundendaten in Onlineshops bzw. im Versandhandel oder auch die Daten der Kundenkarten. Wer Haustiere oder sonstige meldepflichtige Tiere hat, muss auch an dieser Stelle die neue Adresse mitteilen.
Kosten
„Kosten fallen für die in der Checkliste genannten Vorgänge in der Regel nicht an“, erklärt Anke Sibert. Die Verwaltungsgebühren für Ausweise, Ummeldung des KFZ usw. würden entfallen. „Sollte in einem seltenen Fall die Hausnummer geändert worden sein und benötigt der Betroffene eine neue zur Anbringung an seinem Haus, kommt dieser allerdings selbst dafür auf.“ Diese Kosten seien aber individuell und nicht pauschal zu beziffern. Auch falls ein betroffener Haushalt einen Nachsendeauftrag bei der Post wünscht, müsse dieser selbst bezahlt werden.
Fristen
Der Personalausweis sollte innerhalb von zwei Wochen geändert, das KFZ innerhalb eines Monats umgemeldet werden.
Die doppelt vorkommenden Straßennamen in Schmallenberg sorgen schon seit Jahren für Streit, Unruhe, Verwechslungen und Unmut. Briefe landen in falschen Briefkästen, Krankenwagen verfahren sich. Damit in Zukunft mit den Problemen Schluss ist, sollen neue Namen für die Straßen her, die bei gleichen Namen weniger Einwohner aufweisen. Nach Stand von 2021 betreffe das 1500 Einwohner. Insgesamt stehen 44 Straßen auf der Umbenennungs-Liste im Stadtgebiet.
Die ersten Umbenennungen
Felbecke und Dorlar waren die ersten Ortschaften, die im August neue Bezeichnungen bekommen haben. Im Rahmen von Abfragungen und Abstimmungen haben die Einwohner die neuen Namen beschlossen. In Felbecke wird die „Hauptstraße“ zum „Felbecker Land“ und die „Schulstraße“ zu „Sommerkamp“. In Dorlar kann sich die „Hauptstraße“ zukünftig „Alte Landstraße“ nennen. In der Kernstadt selbst ist bisher noch keine Straße umbenannt worden.
Ab dem 1. März 2024 gelten Änderungen in folgenden Stadtbereichen: In Bracht wird die „Hauptstraße“ in „Zur Schledde“ umbenannt. Im Stadtteil Fleckenberg wird die „Lennestraße“ zum „Im Lennegrund“ und die „Ringstraße“ zur „Rundstraße“. In Gleidorf bekommen gleich drei Straßen neue Namen: der „Amselweg“ ändert sich in „Am Radweg“, die „Schulstraße“ in „Unter den Linden“ und die Straße „An der Robbecke“ heißt zukünftig „Am alten Kornhaus.“ Darüber hinaus wird der „Harbecker Weg“ in Lenne zum „Am Huges“ und die „Lennestraße“ zum „Am Holzbahnhof“ umbenannt.