Eslohe. Ein Missverständnis sorgt für einen heftigen Gewaltausbruch in Eslohe. Nach einer Schlägerei mit mehreren Beteiligten bleiben Fragen.

Es ging auf dem Schulhof der Esloher Realschule heftig zur Sache in den frühen Abendstunden des 6. März 2021. Die Prügelei mit mehreren Beteiligten - viele davon aus Wuppertal - hat Staatsanwaltschaft, Polizei und Gericht lange beschäftigt. Nachdem einer der Schläger bereits im Mai zu einer Geldbuße in Höhe von 1000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung sowie zu einer Wiedergutmachung in Höhe von 2000 Euro an sein Opfer verurteilt worden war, hat das Gericht das Verfahren gegen einen weiteren Angeklagten jetzt eingestellt. Seine Beteiligung am Geschehen war auch nach Anhörung zahlreicher Zeugen bis zum Ende völlig schleierhaft geblieben, wie es die Staatsanwaltschaft formulierte.

Vom Kumpel zurückgehalten

Fakt sei zwar, dass der 22-Jährige offensichtlich sehr gern mitgemischt hätte. Bevor es dazu kam, war er aber von seinen Kumpels zurückgehalten worden - gerade in jenem Moment, als er bereits den Fuß angehoben hatte, um auf das am Boden liegende Opfer einzutreten. Genau aus diesem Grund war der Angeklagte an jenem Abend mit seinem eigenen Kumpel in Streit geraten. „Er war entsprechend sauer auf mich“, betonte jener junge Mann vor Gericht, der mit seinem beherzten Eingreifen Schlimmes verhindert hatte und damit seinen Kumpel letztlich auch vor einer weiteren Strafe bewahrte. Denn auffällig war der Mann aus Wuppertal bereits in der Vergangenheit.

Die Beteiligung des Angeklagten ist auch nach Anhörung zahlreicher Zeugen völlig schleierhaft geblieben.
Staatsanwaltschaft

Weil er wegen anderer Taten bereits rechtskräftig verurteilt ist, machte das Gericht schließlich von Paragraf 154 der Strafprozessordnung Gebrauch und stellte das Verfahren ein: Ziel der Einstellung nach Paragraf 154 ist eine Verfahrensbeschleunigung durch einen Teilverzicht auf Strafverfolgung. In Betracht kommt diese Einstellung bei sogenannten Mehrfachtätern, die bereits wegen einer anderen Tat rechtskräftig verurteilt worden sind. Vorgeworfen worden war dem 22-jährigen Wuppertaler gefährliche Körperverletzung, Sachbeschädigung, versuchte Nötigung und Bedrohung. Am Ende hatte sich ohnehin nicht nachweisen lassen, dass der Wuppertaler jemanden verletzt oder bedroht hatte.

Lesen Sie auch:

Ebenso wie sein verurteilter Kumpel war der Wuppertaler Teil einer Gruppe, die sich an jenem Tag zum Trinken auf dem Pausenhof der Realschule versammelt hatte. Völlig ohne Grund war es dann zu einer Auseinandersetzung mit einer Gruppe Esloher Jugendlicher gekommen, die sich ebenfalls auf dem Pausenhof verabredet hatte. Dabei hatte einer der Wuppertaler grundlos auf einen 17-Jährigen eingedroschen - so heftig, dass das Opfer unter anderem mit einer Mittelgesichtsprellung und einem Schleudertrauma zur Beobachtung im Krankenhaus bleiben musste, um eine Gehirnblutung auszuschließen.

Offenbar - so hieß es in beiden Prozessen nach der Attacke - habe es sich um ein Missverständnis gehandelt. Irgendjemand aus der Gruppe hatte behauptet, dass die Esloher „Stress gemacht hätten“. Ohne nachzufragen, war der Wuppertaler daraufhin auf den 17-Jährigen losgegangen. Später hatte sich dann herausgestellt, dass die Esloher keineswegs Stress gemacht hatten.

Nötigung im Nachgang

Im Nachgang soll es dann neben einer Entschuldigung noch zu einer Nötigung gekommen sein, für die wiederum der zweite Angeklagte verantwortlich gewesen sein soll. Ihm war vorgeworfen worden, die Opfer noch einmal verbal angegangen zu sein, sie am Kragen gepackt und damit gedroht zu haben, dass alles noch viel schlimmer werde, wenn man sich an die Polizei wende. Doch daran hatten sich selbst die beiden Opfer nicht erinnern können.

Und überhaupt war das mit der Erinnerung vieler Zeugen, die aus dem Lager der Wuppertaler kamen, an jedem der Prozesstage so eine Sache. Allesamt konnten sie nur äußerst vage Aussagen machen - stets mit dem Hinweis, dass schließlich sehr viel Alkohol im Spiel gewesen sei, und dass die Tat bereits zweieinhalb Jahre zurückliege. Von der Vernehmung weiterer Zeugen versprachen sich Gericht und Staatsanwaltschaft daher entsprechend wenig.