Eslohe. Auf einem Pausenhof im Esloher Schulzentrum ist ein junger Mann aus Eslohe am Abend grundlos von einem Fremden heftig attackiert worden.
Es ist der frühe Abend des 6. März 2021, als sich auf einem Pausenhof im Esloher Schulzentrum Szenen abspielen, unter denen das Opfer noch recht lange leiden sollte. Der junge Mann aus Eslohe ist gegen 18 Uhr gemeinsam mit einem Kumpel und zwei Freundinnen auf dem Schulhof, als es plötzlich wie aus dem Nichts Schläge hagelt - von einem Menschen aus Wuppertal, den er nie zuvor gesehen hat und der sogar noch zugetreten haben soll, als der Esloher bereits hilflos am Boden lag und sich nicht mehr wehren konnte. Das war dem heute 22-jährigen Wuppertaler vor Gericht zwar nicht nachzuweisen - wohl aber, dass er auf sein am Boden liegendes Opfer mindestens eingeschlagen haben muss. Anders seien die Verletzungen des Opfers, das damals 17 Jahre alt war, nicht zu erklären, so Gericht und Staatsanwaltschaft.
Weiteres Verfahren steht noch aus
Der Schläger aus Wuppertal ist an jenem März-Abend Teil einer größeren Gruppe, die zunächst wortlos auf dem Schulhof an den Esloher Jugendlichen vorbeiläuft. Bis dahin ist alles gut. Doch dann habe einer aus seiner Gruppe gesagt, dass die Esloher Stress gemacht hätten. Wie und warum? Das hinterfragt der damals 19-Jährige nicht. Gemeinsam mit einem Kumpel kehrt er um, knöpft sich den 17-Jährigen vor und verpasst ihm einen Faustschlag - so heftig, dass schon beim ersten Treffer die Brille vom Kopf fliegt.
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Als der Esloher versucht zu flüchten, rennt der Wuppertaler hinter ihm her, reißt ihn zu Boden und verpasst ihm mindestens einen weiteren Schlag. Der Esloher ist im Nachhinein zwar der Überzeugung, dass er mehrfach gegen den Kopf getreten worden sei. Das aber habe er nicht sehen können, weil er sich mit den Armen zu schützen versucht hatte. Die beiden Mädels waren aus Angst bereits getürmt. Und auch sein Kumpel hatte das nicht beobachten können, weil er in einiger Entfernung selbst am Boden lag und von einem anderen Mitglied der Gruppe heftig attackiert wurde. Auch mit diesem Verfahren wird sich das Gericht noch beschäftigen müssen.
Bier, Jägermeister, Wodka und Whisky
Direkt nach der Prügelattacke habe sich noch auf dem Schulhof herausgestellt, dass ihm „Scheiße“ erzählt worden sei, und die Esloher rein gar nichts gemacht hätten. „Ich bin angelogen worden“, schildert der 22-Jährige kleinlaut vor Gericht. Er wisse selbst nicht, was ihn an diesem Tag zu dieser Gewalt aus dem Nichts heraus geritten habe. Möglicherweise habe es am Alkohol gelegen, den er nicht gewohnt gewesen sei. Denn getrunken hatte er eigenen Angaben zufolge an diesem Tag reichlich: Bier, Jägermeister, Wodka und Whisky.
Als die beiden Esloher mit ihren Verletzungen den Schulhof nach der Prügelattacke damals wieder verlassen wollen, kommt ihnen die Gruppe erneut entgegen. „Aus zwei Richtungen“, wie beide vor Gericht schildern. Man habe Angst und Panik gehabt und gedacht, dass es nun weitergehe. Doch weit gefehlt. Die Gruppe sucht den Kontakt nun vielmehr, um sich zu entschuldigen. „Ich habe ihm auch direkt angeboten, die beschädigte Brille zu bezahlen“, schildert der 22-jährige Schläger vor Gericht.
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Dass es nach einer solchen Attacke aber eben nicht mit einer einfachen Entschuldigung getan ist, gab ihm Mareike Vogt, Vorsitzende Richterin am Jugendschöffengericht, am Ende des Prozesses sehr deutlich zu verstehen. Er habe ohne zu hinterfragen einfach drauf losgeschlagen. Es gehe überhaupt nicht, wie aus dem Nichts grundlos auf unbeteiligte Menschen loszugehen, so Vogt. „Das ist eine schwere Straftat“, stellte sie klar. So schwer übrigens, dass das Opfer damals unter anderem mit einer Mittelgesichtsprellung und einem Schleudertrauma zur Beobachtung im Krankenhaus bleiben musste, um eine Gehirnblutung auszuschließen. Und auch psychisch hatte der Vorfall seine Spuren hinterlassen. Nach der Tat habe er einige Zeit Probleme damit gehabt, sich in größeren Gruppen aufzuhalten, so der Esloher. Das aber habe sich inzwischen glücklicherweise wieder gelegt.
Kein Kontakt mehr
Verurteilt wurde der Wuppertaler nach dem Jugendstrafrecht - zu einer Geldbuße in Höhe von 1000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung sowie zu einer Wiedergutmachung in Höhe von 2000 Euro an sein Opfer. Die Tat, so Richterin Mareike Vogt, sei inzwischen zwei Jahre her. Zwei Jahre, in denen sich das Leben des Angeklagten maßgeblich gewandelt habe. Er lebe inzwischen in einer stabilisierenden Beziehung, habe keinen Kontakt mehr zu der Gruppe, von der er sich damals habe mitziehen lassen und er stehe kurz vorm Abschluss seiner Ausbildung zum Dachdecker. All das lasse hoffen.