Meschede. Nach dem Hacker-Angriff werden wieder Zulassungen im Hochsauerlandkreis möglich sein. Aber: Es wird auswärtige Kennzeichen geben.

Ab Montag, 17. November, werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kfz-Zulassungsstellen und der Führerscheinstellen aus dem Hochsauerlandkreis in Nachbarkreisen arbeiten. „Wir sind Paderborn und Waldeck-Frankenberg für die Amtshilfe und unkomplizierte Unterstützung sehr dankbar und freuen uns, den Betrieb wieder aufnehmen zu können“, ist Landrat Dr. Karl Schneider sichtlich erleichtert über die unbürokratisch gefundenen Lösungen. In Paderborn stehen acht Arbeitsplätze für die Kfz-Zulassung zur Verfügung und drei für das Führerscheinwesen, in Korbach vier für die Kfz-Zulassung.

Nicht selbst auf den Weg machen

„Die Bürgerinnen und Bürger sowie Händler müssen sich nicht selbst auf den Weg nach Paderborn und Korbach machen, sondern sie können wie bisher ihre Unterlagen in den Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstellen in den Kreishäusern Arnsberg, Brilon und Meschede abgeben und dort auch einige Werktage später wieder abholen“, beschreibt Pressesprecher Martin Reuther grob die Planungen. „Wir bitten noch ein paar Tage um Geduld, bis die letzten Einzelheiten geklärt sind”, so Reuther weiter, „Ende dieser Woche geben wir den Starttermin und die Abläufe genau bekannt.“ Derzeit werden Arbeitsplätze eingerichtet und die HSK-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereits vor Ort auf die dortige Software geschult.

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Ein paar Hinweise schon vorab: Wenn der Vorgang wieder zurück in einer der Zulassungsstellen im HSK ist, werden die Kunden umgehend informiert und können die Unterlagen wieder abholen sowie am Kassenautomaten die Gebühr bezahlen. „Also bitte eine Telefonnummer und wenn möglich eine Mailadresse auf einem extra erstellten Handzettel, der rechtzeitig auf der Notfall-Website eingestellt wird, mit den Unterlagen abgeben“, rät Reuther.

Zurück zum HSK ist keine Pflicht

Bei der Kennzeichenvergabe ist es leider nicht möglich, das HSK-Kennzeichen zu vergeben, da es durch den IT-Ausfall keinen Zugriff auf die entsprechenden Daten gibt. Es werden also die Kennzeichen PB bzw. KB zugeteilt. Wenn die normale Bearbeitung im HSK wieder beginnt, kann auf HSK umgekennzeichnet werden, was aber keine Pflicht ist. „Diese Umschreibung würde ich gerne kostenlos anbieten und werde dies den politischen Gremien so vorschlagen“, möchte Landrat Dr. Schneider den Bürgerinnen und Bürgern entgegenkommen. Wunsch-Kennzeichen sind in den beiden Nachbarkreisen ebenfalls nicht reservierbar.

In den Führerscheinstellen des Hochsauerlandkreises können die Kunden zunächst zu den gewohnten Öffnungszeiten in die Führerscheinstellen kommen, dort erfolgt dann eine individuelle Beratung zum weiteren Vorgehen. Die notwendigen Eingaben übernehmen dann die HSK-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Paderborn.

Nicht direkt in Kontakt treten

„Ich bitte alle Kunden aus dem Hochsauerlandkreis, nicht direkt mit den Kreisen Paderborn und Waldeck-Frankenberg Kontakt aufzunehmen, da diese für ihre Bürgerinnen und Bürger zuständig sind und in den vergangenen Tagen bereits erheblich durch Anrufe und Mails aus dem HSK in ihrer Arbeit eingeschränkt worden sind“, hofft Pressesprecher Reuther weiterhin auf eine gute Zusammenarbeit mit den Nachbarkreisen.

Die Details zum Ablauf

Die Kunden können die Vorgänge montags bis freitags zwischen 7.30 und 10 Uhr und zusätzlich dienstags von 14 bis 16 Uhr in den Kfz-Zulassungsstellen in den Kreishäusern Arnsberg, Brilon und Meschede ohne vorherige Terminbuchung abgeben. Mit längeren Wartezeiten ist zu rechnen. In den Kreishäusern finden lediglich die Annahme und die Ausgabe statt, das Zulassungsgeschäft selbst in den Nachbarkreisen durch eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hochsauerlandkreises.

Für private Zulassungen sind mitzubringen:

- Personalausweis oder Reisepass (am besten zusätzlich als Kopie)

- Soweit vorhanden: Meldebescheinigung (Inhaber ausländischer Ausweisdokumente)

- die erforderlichen Fahrzeugpapiere: Zulassungsbescheinigung Teil I und II

- Bankkarte/EG-Karte- Nummer der Elektronischen Versicherungsbestätigung (EVB)

- Handynummer und/oder Mailadresse

- ausgefüllter Handzettel

- ausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer

- Zulassungsvollmacht (wenn der Halter nicht persönlich vorspricht)

Der Handzettel, das SEPA-Lastschriftmandat und weitere Formulare sind auf der Notfall-Website hinterlegt.

Hinweis für gewerbliche Halter: Für Zulassungen wird ein aktueller vollständiger Auszug aus dem Handelsregister benötigt. Sofern kein Eintrag im Handelsregister besteht, ist eine Kopie der Gewerbeanmeldung erforderlich.