Meschede/Remblinghausen. Von neuen Vorgaben für Baugebiete sind Meschede und Remblinghausen direkt betroffen. HSK-Landrat Karl Schneider übt heftige Kritik.

Landrat Dr. Karl Schneider ist sauer auf die Bundesregierung: Bauministerin Klara Geywitz (SPD) bekommt deshalb Post von ihm aus dem Kreishaus, mit der Aufforderung, sich zu äußern. Hintergrund ist die überraschende neue Entwicklung beim geplanten Neubaugebiet am Langeloh in Meschede.

Umweltprüfung jetzt zwingend erforderlich

Die Stadt Meschede ist dazu gezwungen, am Langeloh ihr bisheriges, beschleunigtes Planungsverfahren aufzugeben und ein aufwendigeres, damit langwierigeres und teureres Vollverfahren bei der Planung durchzuführen. Darin müssen dann, anders als im beschleunigten Verfahren, auch die Auswirkungen auf die Natur aus diesem Neubaugebiet in einer Umweltprüfung untersucht werden.

Hintergrund ist, dass der Paragraf 13 b im Baugesetzbuch (der das beschleunigte Verfahren erlaubte) nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig gegen europäisches Recht verstößt: Demnach dürfen Baugebiete nicht ohne eine Umweltprüfung ausgewiesen werden. Zugrunde liegt der Gerichtsentscheidung ein Fall aus Gaiberg in Baden-Württemberg. Der aber hat jetzt grundsätzliche Bedeutung: Das Bundes-Bauministerium hat alle Kommunen angewiesen, die laufenden beschleunigten Verfahren umzustellen.

„Erhebliche Lücke zwischen Anspruch und Realität“

Landrat Schneider nimmt ausdrücklich Bezug auf den Mescheder Fall und der Berichterstattung in dieser Zeitung: „Nach dem Wohnungsgipfel hat die Bundesregierung zugesagt, dass Bauen zukünftig erleichtert werden soll. Offensichtlich klafft zwischen diesem Anspruch und der Realität jedoch eine erhebliche Lücke.“ Angesichts von über 700.000 fehlenden Wohnungen und der stärkeren Fluchtbewegung nach Deutschland habe er etwas anderes erwartet, „nämlich möglichst schnell nach Brüssel zu fahren, um sich für eine neue Rechtsgrundlage im europäischen Recht einzusetzen“.

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Das Bundesverwaltungsgericht hatte der Verbandsklage des BUND entsprochen, dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland: Der hatte kritisiert, dass sich neue Wohngebiete keiner Umweltprüfung unterziehen müssten. Landrat Schneider nimmt das zum Anlass, grundsätzlich zu werden: „Im Übrigen sollte der deutsche Gesetzgeber mal über die Sinnhaftigkeit des Verbandsklagerechtes nachdenken, um mal wieder zu schnelleren Verfahren beizutragen.“

Auch in Remblinghausen verzögert sich Neubaugebiet

Das überraschende Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes hat in Meschede nicht nur Auswirkungen auf das geplante Neubaugebiet am Langeloh. Verzögern wird sich dadurch auch das geplante Baugebiet an der Winterberger Straße in Remblinghausen. Denn auch dort ist mit dem beschleunigten Verfahren geplant worden, auch dort muss jetzt auf das Vollverfahren bei der Planung umgestellt und ein ausführlicher Umweltbericht zu den Auswirkungen des Neubaugebietes angefertigt werden.

Dazu haben sowohl der Bezirksausschuss Remblinghausen als auch der Ausschuss für Stadtentwicklung in Meschede und der Stadtrat als kommunalpolitisch beteiligte Gremien zugestimmt – es blieb ihnen auch gar keine andere Wahl. Frühestens im Frühjahr 2024 könnte Baubeginn sein, so die Stadtverwaltung. Auch für dieses Baugebiet müssen künftig (anders als nach dem beschleunigten Verfahren) Ausgleichsflächen entstehen, um dann den Eingriff in die Natur zu kompensieren: Die Kosten dafür würden vermutlich auf den Grundstückspreis umgelegt, so die Verwaltung – das Bauen würde also teurer.

Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Meschede

Das hat wiederum auch Folgen für die Stadt selbst: Denn finanziell mitbeteiligt ist die Stadt Meschede bei beiden Neubaugebieten über ihr Kommunales Bodenmanagement – der städtische Haushalt sollte dadurch eigentlich vom neuen, höheren Wert der noch landwirtschaftlichen Grundstücke profitieren, die zu teurerem Bauland werden. Jetzt aber verringert sich diese Abschöpfungssumme.