Meschede. Am Langeloh in Meschede sollen neue Wohnhäuser entstehen. Jetzt kommt ein Fall aus Baden-Württemberg dem Projekt unerwartet in die Quere.
Eine Wiese in Baden-Württemberg verhindert jetzt, dass das Neubaugebiet am Langeloh in Meschede schnell umgesetzt werden kann. Wie ist das möglich? Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland BUND und das Bundesverwaltungsgericht Leipzig spielen dabei die tragenden Rollen – die jetzt in Meschede Probleme bereiten.
Naturschützer erfolgreich mit Klage im ähnlichen Fall
Für die Planungen zur Umwandlung der jetzigen, landwirtschaftlich genutzten Fläche am Langeloh in Bauland hatte sich die Stadt Meschede für ein so genanntes beschleunigtes Verfahren entschieden – das ist möglich nach dem Paragrafen 13b im Baugesetzbuch. Durch das Gesetz sollte der Wohnungsbau Impulse bekommen. Schneller wird ein solches Verfahren, weil keine aufwändige Umweltprüfung der Auswirkungen eines neuen Baugebietes erforderlich ist – die scheinbare Erleichterung aber ist jetzt zum Bumerang geworden.
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Denn das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat der Verbandsklage des BUND Recht gegeben. Die Naturschützer hatten gegen einen Bebauungsplan der Gemeinde Gaiberg bei Heidelberg geklagt, die eine ehemalige Streuobstwiese am Ortsrand bebauen wollte, ebenfalls nach diesem vereinfachten Verfahren. Von wegen: Die Leipziger Richter entschieden, dass der Paragraf 13b gegen europäisches Recht verstoße. Baugebiete dürften nicht ohne Umweltprüfung ausgewiesen werden, denn sonst seien erhebliche Umweltauswirkungen nicht auszuschließen.
Der BUND jubelt: „Derzeit werden bundesweit täglich 56 Hektar Bodenfläche von Bebauung gefressen. Deutschlands Liebling, das Einfamilienhaus, stand bisher über den Gesetzen der EU. Neue Wohngebiete mussten sich keiner Umweltprüfung unterziehen. Damit ist nun Schluss. Denn wir haben erfolgreich geklagt“, heißt es in einer Mitteilung.
Urteil mit grundsätzlicher Bedeutung
Der Gaiberger Bebauungsplan wurde für unwirksam erklärt. Damit aber nicht genug: Das Urteil hat deutschlandweite Bedeutung. Denn das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen weist alle Kommunen an, die laufenden beschleunigten Verfahren auf normale, langwierige Vollverfahren umzustellen – eben einschließlich Umweltprüfung.
Fürs Langeloh in Meschede ist diese Umstellung jetzt vom Ausschuss für Stadtentwicklung und vom Stadtrat beschlossen worden. Jetzt wird mit einem Abschluss des Planungsverfahrens erst im Herbst/Winter 2024 gerechnet. Bislang musste, in einem beschleunigten Verfahren, auch kein Eingriff in die Natur an anderer Stelle ausgeglichen werden, also etwa durch das Bezahlen von Aufforstungen – im Vollverfahren muss aber ein Ausgleich erfolgen. Die Rechnung muss der Investor, die Volksbank Sauerland, bezahlen. Das könnte das Bauen dort verteuern.
Details zum Bauen am Langeloh
In einem ersten Schritt sollen, gegenüber der bestehenden Bebauung, auf drei Hektar Fläche neue Ein- und Zweifamilienhäuser entlang des Langelohwegs entstehen, vom Schröersweg bis zum jetzigen Parkplatz an der Birkenallee. Einige Details aus dem Bebauungsplan: Maximal dürfen die Neubauten zwei Geschosse haben. Es gilt eine Höhenbegrenzung von 10,20 Metern ab Fahrbahnoberkante, höher darf nicht gebaut werden. Planer Stephan Rach spricht von einer „verträglichen Höhe“. Es wird noch ein Verschattungsgutachten erstellt, um die Auswirkungen auf die bestehenden Grundstücke zu ermitteln.
Satteldächer, Walmdächer sind möglich, ebenso ist der Bau von modernen Stadthäusern erlaubt. Dächer dürfen dunkelgrau oder schwarz sein. Zur Abgrenzung zum Langelohweg hin dürfen Hecken gepflanzt werden, verboten sind Mauern oder Plastikgeflechte. Seitlich bleibt das die Entscheidung der Eigentümer. Schotterbereiche sind im Vorgarten nicht erlaubt. Erschlossen wird das neue Baugebiet über den Langelohweg zur B55. Dort soll der Einmündungsbereich vergrößert werden.