Bestwig. Kann Hundegebell zur Ruhestörung werden? Die Leiterin des Bestwiger Ordnungsamts klärt auf, was Hundehalter und Nachbarn wissen müssen.

Kann das Gebell von Hunden auch zur Ruhestörung werden? In der Gemeinde Bestwig gab es den Fall eines Hundes, der immer zu hören war. Claudia Schmitten, Leiterin des Bestwiger Bürgerbüros, stellt klar, was Hundehalter, aber auch Nachbarn wissen müssen.

Was können Betroffene tun, die sich von Hundelärm belästigt fühlen?

Grundsätzlich ist es immer ratsam, Probleme so niederschwellig wie möglich anzugehen. Im konkreten Fall würde dies bedeuten, dass man erst einmal das Gespräch mit dem Hundehalter oder der -halterin sucht – vielleicht ist es ja möglich, die Angelegenheit im Rahmen guter nachbarschaftlicher Beziehungen zu besprechen und eine Lösung zu finden. Wenn das nichts fruchtet, kann man sich natürlich auch an die jeweilige Ordnungsbehörde wenden. In einem solchen Fall wäre es aber wichtig, Angaben zum Hundehalter und zur Dauer der Lärmbelästigung zu machen. Und der Betroffene müsste solche Vorgänge auch bezeugen können – schließlich ist nicht ausgeschlossen, dass sich so etwas unter Umständen zu einer rechtlichen Auseinandersetzung entwickelt. Dennoch ist das natürlich ein Szenario, was es zu vermeiden gilt – deshalb sollte man immer erst versuchen, Probleme „im Guten“ zu lösen.

Was kann das Ordnungsamt tun?

Die Ordnungsbehörde würde den Hundehalter anschreiben und auf das Fehlverhalten, das hier vorgeworfen wird, hinweisen. Gleichzeitig wird der Tierhalter gebeten, diese Lärmbelästigung auf ein verträgliches Maß zu reduzieren. Dafür gibt es auch eine Rechtsgrundlage – nämlich das Landesimmissionsschutzgesetz.

Darf ein Hund immer bellen oder jaulen? Muss das toleriert werden?

Natürlich sind Tiere Lebewesen, die man nicht wie zum Beispiel ein elektrisches Gerät abstellen kann. Trotzdem gelten auch hier Rechtsvorschriften – nicht, um Hunde oder deren Halter zu gängeln, sondern um ein gutes Zusammenleben für alle Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen. Im Landesimmissionsschutzgesetz zum Beispiel ist festgelegt, dass Tiere so gehalten werden sollen, dass niemand durch von ihnen erzeugten Lärm mehr als nur geringfügig belästigt wird.

Gesetzlich besonders geschützte Zeit

Wann wäre es denn eine Ruhestörung?

Insbesondere die Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr sollte eingehalten werden – diese Zeit ist besonders gesetzlich geschützt. Wenn Hundehalter angeschrieben werden, wird darauf auch besonders hingewiesen.

Was muss ein Hundebesitzer tun? Muss er dafür sorgen, dass sein Tier leise ist?

Wie bereits beschrieben: Tiere sollen so gehalten werden, dass ihr Lärm niemanden mehr als nur geringfügig belästigt. Man muss immer im Einzelfall sehen, wie so eine Vorgabe umgesetzt werde kann. Denkbar wäre zum Beispiel, dass Tiere in einem Bereich der Wohnung oder eines Grundstücks gehalten werden, der abgelegen von weiteren Anliegern ist.

Im Zweifel müssen Gerichte entscheiden

Gibt es Regeln dafür? Wie laut darf ein Hund sein? Was ist zumutbar, was unzumutbar?

Das ist letztlich eine juristische Frage, über die im Zweifel Gerichte entscheiden müssen. In Anlehnung an die Rechtsprechung in Zivilstreitigkeiten liegt eine mehr als geringfügige Belästigung vor, wenn der Hund am Tag insgesamt länger als 30 Minuten oder länger als 10 Minuten ununterbrochen bellt. Es gibt aber eben nicht nur die rechtliche, sondern auch die nachbarschaftliche Komponente – schließlich möchte man im Regelfall dauerhaft gut mit seinen Nachbarn zusammenleben. Deswegen ist es immer gut, vor dem Rechtsweg erst einmal das Gespräch über solche Probleme zu suchen.

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Hat das Ordnungsamt in Bestwig schon einmal einschreiten müssen bei dieser Art von Ruhestörung?

In einigen wenigen Fällen hat es wegen mutmaßlicher Ruhestörungen durch Hundegebell Anschreiben an die Halterinnen und Halter gegeben. Voraussetzung dafür ist aber immer, dass Betroffene bereit sind, solche Vorkommnisse auch zu bezeugen.

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