Meschede. Bald soll das Cannabis-Gesetz in Kraft treten. In Cannabis Social Clubs (CSC) darf dann gemeinschaftlich angebaut werden. So sieht es im HSK aus.
Im Zuge der geplanten Cannabis-Legalisierung werden in Deutschland derzeit in vielen Städten so genannte „Cannabis Social Clubs“ (CSC) gegründet. In diesen nicht-gewerblichen Vereinen soll dann Cannabis zum Eigenverbrauch angebaut und unter den Mitgliedern verteilt werden. Bei dem Dachverband Cannabis Social Clubs Deutschland (CSCD) sind bereits 20 Clubs aus NRW gelistet – aus dem HSK ist noch keiner dabei.
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Legal und bürokratisch
Der Gesetzesentwurf formuliert einen ganzen Katalog an Vorgaben, die eingehalten werden müssen. Damit wird Cannabis zwar zum Teil legal, aber auch bürokratisch. Womit sich auch die Zurückhaltung im Sauerland erklären lässt. In Meschede gibt es sogar bereits Interesse. Auf Social Media tauchte ein Posting dazu auf, der Initiator möchte aber erst die Rahmenbedingungen geklärt wissen. Viele Fragen seien noch offen geklärt, man wolle keine Fehler machen und sich zunächst gründlich beraten lassen.
Keine Details seitens der Stadt
Auch bei der Stadt Meschede ist es noch zu früh zur Details zur Umsetzung, weil das „Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (CanG) politisch noch nicht beschlossen ist. Erst wenn die Ausführungsbestimmungen bekannt seien, könne man sich auch inhaltlich zu Detailfragen der Umsetzungen äußern, so Jörg Fröhling, Sprecher der Stadt Meschede.
Vereinsgründung notwendig
Grundlage eines solchen Clubs wird eine Vereinsgründung sein. Der Verein muss dann in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts, hier in Arnsberg, eingetragen werden. Auch die Gründung einer Genossenschaft wird wohl möglich sein. Eine Genossenschaft ist eine Gesellschaft, welche die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren sozialer oder kultureller Belange durch einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb bezweckt. Dieser gemeinschaftliche Betrieb fordert eine gesetzliche Prüfung und einen Eintrag im Genossenschaftsregister.
Große Nachfrage nach legalem Cannabis
Die Nachfrage nach legalem Cannabis ist groß. Die NRW-Vereine berichten zum Teil von Hunderten Anfragen pro Tag, nicht nur aus NRW sondern auch aus dem gesamten Bundesgebiet. Erste Clubs mussten bereits einen Aufnahmestopp aussprechen. Maximal sind 500 Mitglieder erlaubt.
Maximal 50 Gramm Marihuana im Monat
Durch die legale Möglichkeit des Eigenanbaus möchte die Bundesregierung den Schwarzmarkt zurückdrängen und für erwachsene Konsumenten ein sicherer Zugang zu Cannabis ermöglicht werden, heißt es seitens des Bundesgesundheitsamts. Pro Tag 25 Gramm, pro Monat maximal 50 Gramm Marihuana pro Mitglied sind dann erlaubt. Zur Einordnung: 25 Gramm reichen für mindestens 50 Joints.
Kontrollen der Polizei schwierig
Wie die Polizei bei Kontrollen künftig sicherstellen will, ob das Marihuana aus einer legalen oder illegalen Quelle stammt, bleibt abzuwarten. Die Kontrollen dürften sich erschweren, hieß es seitens der HSK-Gruppe der Gewerkschaft der Polizei in einem früheren Interview. Die Beamten befürchten auch eine Verlagerung des Schwarzmarktes in den Jugendbereich. Denn der Konsum für unter 18-Jährige bleibt illegal.
4,5 Millionen Deutsche haben 2022 gekifft
- Laut Bundesgesundheitsamt haben 4,5 Millionen Erwachsene nach aktuellen Erhebungen im Jahr 2022 wenigstens einmal Cannabis konsumiert (10,7 Prozent der Männer sowie 6,8 Prozent der Frauen). Am häufigsten wurde Cannabis in der Altersgruppe der 18- bis 24-Jährigen konsumiert.
- Die Landesregierungen können die Anzahl der Anbauvereinigungen auf eine je 6000 Einwohnerinnen und Einwohner pro Kreis oder kreisfreier Stadt begrenzen.