Bad Fredeburg. Nach einem tödlichen Unfall auf dem Rimberg ist ein 21-Jähriger am Amtsgericht in Bad Fredeburg verurteilt worden. Wie er auf den Unfall blickt.
Im April vergangenen Jahres hatte sich auf dem Rimberg zwischen Bad Fredeburg und Gellinghausen ein tödlicher Unfall ereignet. Dabei verstarb ein 54-jähriger Lkw-Fahrer aus Dortmund aufgrund der Schwere seiner Verletzungen noch am Unfallort. Der Unfallverursacher, ein 21-Jähriger Mann aus Siegen, musste sich jetzt wegen fahrlässiger Tötung am Amtsgericht in Bad Fredeburg verantworten.
Zusammengesackt saß der junge Mann neben seiner Verteidigerin. Auf die Frage von Richter Ralf Fischer, ob er sich zu dem Vorwurf äußern wolle, antwortete der Angeklagte nur: „Ich habe keine Erinnerung an den Unfall. Es tut mir sehr leid.“ Er müsse jeden Tag daran denken, könne schlecht schlafen
In Spezialklinik geflogen
Der Paketbote, der in einem Mercedes-Sprinter unterwegs war, sei auf dem Heimweg gewesen. „Ich war gut in der Zeit, hatte keinen Zeitdruck.“ Warum er um 13.15 Uhr auf die Gegenfahrbahn geraten und frontal mit dem Mercedes-Lkw zusammengestoßen war, kann er sich nicht erklären.
Wie Richter Fischer in der Hauptverhandlung berichtete, war der damals 20-Jährige bei dem Unfall selbst schwer verletzt und mit dem Hubschrauber in eine Spezialklinik geflogen worden. Beide Füße, Schienbein und Becken waren gebrochen, die Lunge verletzt. Mehrere Monate habe er im Krankenhaus gelegen, anschließend folgte bis zum 1. Dezember 2022 die Reha. „Am 28. November habe ich wieder angefangen zu arbeiten“, erzählt er mit gesenktem Blick. Nicht mehr als Paketbote, sondern im Versandlager. Auto gefahren sei er seit dem Unfall nicht mehr. „Ich traue mich nicht.“
Keine geschlossene Schneedecke
Zwei Zeugen, die das Unfallgeschehen beobachtet hatten, erklärten, dass zum Unfallzeitpunkt noch keine geschlossene Schneedecke auf der Straße gelegen habe, und auch der Polizist, der als Zeugen geladen war, erklärte, dass das Schneetreiben erst während der Unfallaufnahme angefangen und zu einer dichten Schneedecke geführt habe.
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Unabhängig von den Straßenverhältnissen, war der Angeklagte laut Gutachter aber mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit aus Richtung Westernbödefeld unterwegs. Obwohl auf diesem Streckenabschnitt aufgrund der neuen Fahrbahndecke und der fehlenden Fahrbahnmarkierung zu diesem Zeitpunkt eine Höchstgeschwindigkeit von lediglich 50 km/h erlaubt gewesen war, sei der Sprinter mit ca. 80 km/h gefahren. Der Lkw-Fahrer, der aus Richtung Bad Fredeburg kam, sei laut Zeugenaussagen und Gutachten hingegen nicht zu schnell gewesen - und hatte laut Gutachter sogar fast bis zum Stillstand bremsen können („er hat gut reagiert“), als der Sprinter frontal in die Fahrerkabine des Lkw fuhr. Zu Lasten des Angeklagten erklärte der Gutachter außerdem, dass der Sprinter zwar mit Winterreifen ausgestattet gewesen war, dass er aber mit dieser Profiltiefe keine TÜV-Plakette mehr erhalten hätte. „Das war keine Ausstattung fürs Sauerland.“
Beide Fahrer waren nicht angeschnallt, wie der Gutachter noch ergänzte. Umso erstaunlicher sei es - auch mit Blick auf die völlig deformierten Fahrerkabinen beider Fahrzeuge sowie die ungleiche Verteilung der Massen - dass der Angeklagte diesen Unfall überhaupt überlebt hätte.
Keine Zweifel
„Mit Gurt hätte der Lkw-Fahrer mit Sicherheit eine deutlich höhere Überlebenschance gehabt“, betonte Richter Fischer, der auf das Verlesen des Obduktionsberichtes verzichtete, um dem Angeklagten die Details zu ersparen. Zumindest in dieser Hinsicht sei dem Lkw-Fahrer eine Mitschuld zu geben. „Dennoch hat der Angeklagte den Unfall allein verursacht“, resümierte Richter Fischer. „An dem massiven Verschulden habe ich keine Zweifel.“
Er verurteile den jungen Mann zu einer Geldbuße von 3600 Euro für den Verein der Luftrettung. „Das ist nicht gering, denn auch die Kosten des Verfahren von mehr als 15.000 Euro werden ihn in den nächsten Jahren belasten“, erklärte der Richter. Zudem leide er bis heute psychisch und körperlich an den Folgen des Unfalls. Abschließend erklärte der 21-jährige Siegener, dass er sich gern noch bei der Familie des Verstorbenen entschuldigen wolle.