Meschede. In Meschede steht seit Jahren ungenutzt ein Pkw herum. Die Behörden kennen den Fall. Was macht ihn so schwierig? Jetzt greifen sie ein.

Es dürfte das Auto in Meschede sein, das am längsten nicht genutzt wurde. Seit mehreren Jahren steht ein Kastenwagen inzwischen schon abgestellt an der Straße Am Kreishaus auf einem Parkplatz. Der TÜV ist seit 2021 abgelaufen, an der Seitentür sind Aufbruchspuren, die Scheiben sind eingeschlagen – im Innenraum liegen Ziegelsteine. Jemand hat einen Smiley auf die Windschutzscheibe gesprüht. Müsste es nicht beseitigt werden?

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Auto auf Privatgrundstück

An anderen Stellen greift die Stadtverwaltung auch ein, wenn sich ein Halter nicht um ein Auto kümmert – allerdings nur im öffentlichen Bereich. Hier ist das Fahrzeug jedoch am Rand eines Privatgrundstücks abgestellt, das macht den Unterschied aus: „Da sich das Fahrzeug auf privater Fläche befindet und davon keine Gefahren ausgehen, besteht keinerlei Handlungsbedarf durch die Stadt Meschede“, so Sprecherin Angelika Beuter-Sielemann.

Kreisverwaltung leitet Maßnahmen ein

Kümmern wird sich um den Fall jedoch die Kreisverwaltung. Ein sofortiges Eingreifen ist laut Hochsauerlandkreis nicht geboten, weil zurzeit keine Gefährdung von dem Fahrzeug ausgehe – es laufen zum Beispiel keine Betriebsstoffe aus, es gibt keine Scherben an den eingeschlagenen Scheiben, an denen man sich verletzen könnte. Dennoch teilt die Kreisverwaltung mit: „Der Fall ist hier bekannt und ordnungsrechtliche Maßnahmen sind eingeleitet worden.“ Weil es sich um ein laufendes Verfahren handele, könnten aber keine weiteren Auskünfte gegeben werden.

Vergleichbarer Fall in Bestwig

Aus rechtlicher Sicht handelt es sich um ein nicht verkehrsbereites Fahrzeug. Es darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen, es wäre auch nicht legal, es am öffentlichen Straßenrand oder auf öffentlichen Parkplätzen abzustellen - es könnte dann abgeschleppt werden. Zuletzt hatte es in der Gemeinde Bestwig einen solchen Fall gegeben: Dort war in Velmede an der Bundesstraße ein Pkw dauerhaft abgestellt worden. Die Polizei hatte es entdeckt, weil das Fahrzeug mit dem Kennzeichen aus der Hansestadt Bremen in ihrem Fahndungssystem zur Stilllegung ausgeschrieben gewesen – das ist der Fall, wenn zum Beispiel die Kfz-Steuer oder wenn Versicherungsbeiträge nicht gezahlt wurden.