Velmede. Im Fall um ein Auto, das wochenlang unerlaubt an der Bundesstraße in Velmede abgestellt war, hat die Gemeinde Bestwig jetzt gehandelt.
Im Fall um ein Auto, das wochenlang an der Bundesstraße in Velmede abgestellt war, hat die Gemeinde ihre Ankündigung wahr gemacht. Inzwischen ist der Wagen verschwunden - allerdings nicht, weil ihn der Eigentümer nun doch endlich abgeholt hat.
Die Gemeindeverwaltung hat den Wagen abgeschleppt und sichergestellt, wie Gemeindesprecher Jörg Fröhling auf Nachfrage bestätigte. Genau das hatte man dem Eigentümer des Autos bereits vor Wochen angedroht, für den Fall, dass er den Wagen nicht binnen einer Vier-Wochen-Frist selbst abhole. Ob der Eigentümer jemals Kontakt mit der Gemeinde aufgenommen hat, wollte Jörg Fröhling mit dem Verweis auf den Datenschutz nicht mitteilen.
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Der Besitzer habe nun jedenfalls immer noch die Möglichkeit, das Fahrzeug abzuholen, sagt Fröhling. Nehme er diese Gelegenheit nicht wahr, werde der Wagen der Verwertung zugeführt. Mysteriös und ärgerlich sei an diesem Fall im Übrigen nichts, stellte Fröhling klar. Außergewöhnlich sei er allerdings durchaus.
Im Fahndungssystem der Polizei ausgeschrieben
Das Auto mit dem Kennzeichen aus der Hansestadt Bremen war im Fahndungssystem der Polizei zur Stilllegung ausgeschrieben gewesen – das ist der Fall, wenn zum Beispiel die Kfz-Steuer oder die Versicherungsbeiträge nicht gezahlt wurden. Die Polizei hatte über die Stilllegung des Autos an Ort und Stelle die Gemeinde Bestwig informiert. Auf Anordnung des Straßenverkehrsamtes waren schließlich die Kennzeichen entstempelt worden.
Ein auffälliger roter Aufkleber auf der Windschutzscheibe warnte davor, dass das Auto nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden darf - und Fahrzeuge, die kein gültiges amtliches Kennzeichen besitzen, dürfen grundsätzlich nicht auf öffentlichen Wegeflächen abgestellt werden. Dabei handelt es sich um einen Verstoß gegen das Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen und gegen die Straßenverkehrsordnung.