Meschede. Schieben oder Fahren? Radfahrer in der Mescheder Fußgängerzone sorgen für Diskussionen. Wie teuer Verstöße sind und wie es weitergehen soll.
Noch bis zum 31. August läuft „Stadtradeln“ im HSK. Auch Meschede fordert seine Bürgerinnen und Bürger auf, vermehrt aufs Rad umzusteigen. Dabei wird unter anderem ein Gefahrenpunkt schnell deutlich: In der Mescheder Fußgängerzone, wo das Radfahren erlaubt ist, wird vor allem während der Öffnungszeiten viel zu schnell gefahren.
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Das ist gefährlich - gerade für Kinder und alte Leute. Darüber sind sich Fußgänger, Gastronomen und Ladenbesitzer in der Ruhrstraße einig. Gleichzeitig gibt es kaum gefahrlose Rad-Routen durch die Innenstadt. So darf teilweise zwar auch gegen die Einbahnstraße gefahren werden, um Wege abzukürzen, doch den meisten Autofahrern ist das nicht bekannt. So beantwortet die Stadt die Fragen zum aktuellen Stand des Radfahrens in der Mescheder Innenstadt..
Wie ist der Stand der Planungen?
Aktuell befänden sich - nach dem Beschluss des Stadtrates vom 13. Dezember 2022 - mehrere Radweg-Routen durch die Innenstadt in der detaillierten Ausarbeitung, schreibt die Stadt auf Nachfrage. Diese würden derzeit mit Fachbehörden, unter anderem der Kreispolizeibehörde HSK, abgestimmt. Auch bauliche Umgestaltungen seien dabei nicht ausgeschlossen. Über diese Planungen werde der Stadtrat entscheiden. Im Anschluss sei es Ziel der Stadt, das Radfahren in der Ruhrstraße im Gesamtkontext dieses Konzeptes zu betrachten. „Der politische Entscheidungsprozess soll noch im Jahr 2023 abgeschlossen werden“, informiert Jörg Fröhling, Pressesprecher der Stadt. Man wolle dabei aber nicht aus dem Blick verlieren, dass vor allem externe Radfahrgruppen Kunden der Innenstadt und insbesondere für die Gastronomie seien. „Eine großräumige Führung des Radverkehrs um die Innenstadt herum, sollte es daher nicht geben.“
Sind Bußgelder möglich?
Auch heute schon könne die Polizei Bußgelder, Punkte, Fahrverbote oder Führerscheinentzug anordnen, wenn Radfahrer Passanten in der Fußgängerzone durch zu schnelle Fahrweise gefährden, erklärt der Stadt-Pressesprecher. Sie können dafür einen Punkt in Flensburg und 30 Euro Bußgeld kassieren. In der für den Radverkehr nicht zugelassenen Fußgängerzone beträgt das Bußgeld 35 Euro zuzüglich eines Punktes. Das sei allerdings allein Aufgabe der Polizei, betont Fröhling. Das Ordnungsamt und die Politessen seien nur für die Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs zuständig.
Gibt es besondere Gefahrenpunkte für Radfahrer in der Innenstadt?
„Besondere Gefahrenpunkte für Radfahrer in der Innenstadt sind dem Fachbereich Ordnung nicht bekannt“, schreibt die Stadtverwaltung. Wohl deshalb nennt die Verwaltung auch kein vorrangiges Projekt, wo man akut tätig werden wolle. Grundsätzlich sei es das Ziel der Radwegeplanung, dem Radverkehr explizit mehr Raum und Sicherheit zu geben.