Wenholthausen. Für die 11 Grundstücke im Baugebiet „Unterm Heyeweg“ in Wenholthausen gibt es 16 Interessenten. Jetzt stehen weitere Details fest.

Die Einteilung der Baugrundstücke ist erledigt und auch die Quadratmeterpreise für das neue Baugebiet „Unterm Heyeweg“ in Wenholthausen stehen nun fest. Eslohes Bürgermeister Stephan Kersting spricht in diesem Zusammenhang von einer positiven Entwicklung in der Gemeinde Eslohe.

16 Kaufinteressenten auf der Liste

Aufgeteilt ist das Plangebiet in insgesamt zwölf Baugrundstücke mit Grundstücksgrößen zwischen 614 Quadratmetern und 916 Quadratmetern. Weil eines der Grundstücke beim Voreigentümer verblieben ist, stehen damit elf der Grundstücke zum Verkauf. Nach Angaben der Gemeindeverwaltung haben sich dafür 16 Kaufinteressenten in die Liste eintragen lassen. Nun soll mit ihnen kurzfristig Kontakt aufgenommen werden. Fall sich Konkurrenzen ergeben, und es für ein Grundstück mehrere Interessenten gibt, soll der Rat informiert werden, um sich wegen des weiteren Verfahrens abzustimmen.

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Festgelegt hat die Gemeindeverwaltung für die Baugrundstücke im Baugebiet „Unterm Heyeweg“ einen Quadratmeterpreis von 77 Euro. Ermittelt worden sei der Preis unter Berücksichtigung der Grunderwerbskosten der Gemeinde sowie aller weiterer Kosten der Gemeinde - insbesondere der Kosten, die sich aus der Ausschreibung der Erschließungsarbeiten ergeben haben. Zum Vergleich: Der Quadratmeterpreis für die Baugrundstücke bei der Erweiterung des Franz-Bücker-Weges war seinerzeit auf 75 Euro festgelegt worden.

Zusätzliche Nebenkosten

Hinzu kommen für Käufer zusätzlich die Nebenkosten des Grunderwerbs wie Grunderwerbssteuer, Notar- und Grundbuchkosten sowie Vermessungskosten, 5,11 Euro pro Quadratmeter Kanalanschlussbeitrag sowie die Kosten für den Wasseranschluss, die durch den Wasserbeschaffungsverband Wenholthausen berechnet und festgesetzt werden.

Fünf-Jahres-Frist

Gebunden ist der Grundstückskauf auch in diesem Fall an eine Bauverpflichtung. Sie sei zum einen gerechtfertigt durch den offenbar vorhandenen Bedarf an Grundstücken in diesem Baugebiet sowie zum anderen durch das Ziel der Gemeinde, Wohnraum zu schaffen. Bebaut werden müssen die Grundstücke innerhalb von fünf Jahren.