Wenholthausen/Eslohe. In einem Neubaugebiet in Wenholthausen sind Schottergärten verboten. Das könnte bald auch für andere Gebiete in der Gemeinde Eslohe gelten.
Vorgaben zur Photovoltaik, ein Verbot von Kiesbeeten und Schottergärten sowie die Pflicht zur Anpflanzung großer Bäume - die Gemeinde Eslohe hat die Gestaltungssatzung für das Neubaugebiet Unterm Heyeweg in Wenholthausen erlassen. Auswirkungen wird sie absehbar allerdings auch auf andere Baugebiete haben.
Es sei grundsätzlich zu begrüßen, der Gestaltungssatzung einen grünen Anstrich zu verpassen und damit mit der Zeit zu gehen, betonte CDU-Fraktionschef Dr. Rochus Franzen in der Sitzung des Hauptausschusses. Er regte an, die Änderungen auch auf die jüngst beschlossene Gestaltungssatzung für das Baugebiet über dem Sterthof in Cobbenrode zu übertragen. FDP-Fraktionschef Thorsten Beuchel ging in der Sitzung sogar noch einen Schritt weiter. Interessant seien die Änderungen nicht nur bezogen auf Cobbenrode. Er stellt sich vor, dieses Thema „grundsätzlich anzugehen“ und Bestandssatzungen zu aktualisieren.
Ein Baum als Geschenk
Als Mustersatzung für künftige Neubaugebiete kann sich auch Sozialdemokratin Ruth Reintke die Wenholthauser Gestaltungssatzung vorstellen. Eine Anwendung auf das Baugebiet Über dem Sterthof in Cobbenrode sehe sie allerdings problematisch, weil die Eigentümer vor dem Kauf ihres Grundstücks noch nicht darüber informiert gewesen seien. „Möglicherweise habens sie ihre Grundstücke unter anderer Prämisse erstanden, so Reintke.
Die Gestaltungssatzung regelt unter Paragraph 5 die Vorgaben für Photovoltaikanlagen, Sonnenkollektoren, Glasflächen und Dachbegrünung. Bei ihrer Installation sei darauf zu achten, dass sie sich gestalterisch harmonisch in die Dachfläche bzw. auf der Dachfläche einfügen. Sofern die vorgeschriebene Dachneigung einer Installation von Photovoltaikanlagen und Sonnenkollektoren aus Wirtschaftlichkeitsgründen entgegensteht, kann hiervon jedoch abgewichen werden.
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Was die Gestaltung von Freiflächen angeht, sind pro Baugrundstück zwei großkronige standortgerechte heimische Laubbäume mit einem Stammfang anzupflanzen. „Die Gehölze sind zu pflegen, dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen“, heißt es in der Satzung. Und: „Die baulich unbenutzten Grundstücksteile sind gärtnerisch anzulegen und auf Dauer zu erhalten. Im Übrigen können sämtliche standortgerechte heimischen Gehölze und Sträucher bzw. Obstbäume angepflanzt werden. Die Verwendung nicht heimischen Arten ist zu vermeiden“.
Alte Tradition wieder aufgreifen
In diesem Zusammenhang regte Ruth Reintke an, eine alte Tradition wieder aufzugreifen, um neue Grundstückseigentümer zu unterstützen. Damals sei es üblich gewesen, dass die Gemeinde neuen Grundstückeigentümern einen Baum zur Verfügung stellt, der in prädestinierter Lage vor dem Haus gepflanzt werden musste „Das wäre gerade auch in der heutigen Zeit wieder eine tolle Sache“, so Reintke. Zum einen seien die Bäume nicht gerade günstig, zum anderen sei es auch ein schönes Willkommensgeschenk, wenn zumindest einer der in der Satzung geforderten Bäume kostenlos von der Gemeinde zur Verfügung gestellt würde.
„Reine Kiesbeete oder reine Schottergärten sind nicht zulässig“
Was Kiesbeete und Schottergärten angeht, hält sich die Satzung kurz und knapp. „Reine Kiesbeete oder reine Schottergärten sind nicht zulässig“. Außerdem sind die Grundstücke so zu modellieren, dass nur maximal 60 Prozent der Grundstücksfläche inklusive der Flächen von Gebäuden und Nebenanlagen versiegelt werden. Damit soll zum einen die Menge des Niederschlagswassers, das direkt in die Kanalisation geleitet wird, verringert werden. Zum anderen sollen negative Auswirkungen durch abfließendes Wasser auf die Nachbargrundstücke vermeiden werden.