Wenholthausen. Der Esloher Ortsteil Wenholthausen bekommt ein Neubaugebiet. Dabei kommt auch die Frage auf, ob alle Vorgaben für Bauvorhaben noch zeitgemäß sind.
In Wenholthausen nehmen im Bereich Heyeweg neue Bauplätze Gestalt an. Das neue kleine Baugebiet mit zwölf Bauplätzen soll Unterm Heyeweg heißen.
Das Planungsverfahren läuft weiter bei der Gemeinde Eslohe, der Gemeinderat hat jetzt den Satzungsbeschluss getroffen. „Es ist dringend erforderlich, weiteres Bauland zu entwickeln“, sagte Bürgermeister Stephan Kersting. Die Vermarktung der Grundstücke soll im Herbst erfolgen, im zweiten Halbjahr 2023 könnten die ersten Häuser gebaut werden.
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Eingehen will die Gemeinde auf eine Einwendung eines Bürgers zu dem Bebauungsplan. Der hatte bemängelt, dass die Festsetzungen aus den 80er und 90er stammen könnten, aber es doch heute „andere Herausforderungen als Fachwerkgiebel und Schwarz-Weiß-Architektur mit Steildächern“ gebe. Er hatte Barrierefreiheit, energetische Optimierungen und Mehrgenerationenhäuser dafür als Beispiele genannt. Er führte auch an: „Durch die von West nach Ost fallende Topographie werden hier Satteldachhäuser mit Steildächern geplant, deren Hauptfirstrichtung parallel dazu ausgerichtet sein wird. In Bezug auf Solarthermie oder Photovoltaik ist das ein K.-o.-Kriterium.“
Die Verwaltung widerspricht: Es sei keine Firstrichtung zwingend vorgesehen, so dass große Dachflächen Richtung Süden ausgerichtet werden könnten, was Voraussetzung für den wirtschaftlichen Betrieb von Photovoltaikanlagen und/oder Sonnenkollektoren sei.
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Allerdings folgte der Gemeinderat der Empfehlung, generell über die Vorgaben beim Bauen nachzudenken – unabhängig vom Fall dieses neuen Bebauungsplanes. Dafür soll die Gestaltungssatzung der Gemeinde überprüft werden. Das soll nach der Sommerpause erfolgen.
Abwägung: Grünland geht verloren
Zur Kenntnis genommen hat der Gemeinderat bei seiner Abwägung Hinweise aus der Landwirtschaft: Durch die Erweiterung der Wohnbebauung geht etwa ein Hektar an Grünlandfläche verloren. Im näheren Umfeld des Plangebietes befinden sich ebenfalls landwirtschaftlich bewirtschaftete Flächen. Dies könne zeitweise zum Auftreten von Gerüchen und Lärm führen. Der Gemeinderat schloss sich allerdings auch hier der Meinung an, dass der Nachfrage nach Baulandflächen Vorrang vor dem Erhalt der landwirtschaftlichen Flächen eingeräumt werden solle.
Alte Erzabbaurechte
Bekannt wurde bei der Behandlung des Themas auch durch einen Hinweis der Bezirksregierung Arnsberg, dass das Neubaugebiet über einen auf Eisenerz verliehenen, inzwischen erloschenen Bergwerksfeld „Glückauf Segen“. Der letzte Eigentümer sei allerdings „nicht mehr erreichbar“. Tatsächlich habe nach den vorliegenden Unterlagen im Planungsbereich auch bisher kein Bergbau stattgefunden.