Bestwig. Bestwig hat bei der Windkraft den nächsten Schritt auf dem Weg zur Änderung des Flächennutzungsplanes gemacht. Es gibt viel Platz für Windräder.

Die Gemeinde Bestwig hat bei der Windkraft den nächsten Schritt auf dem Weg zur Änderung ihres Flächennutzungsplanes gemacht. Ziel von Politik und Verwaltung ist es, der Windkraft im Gemeindegebiet Raum zu geben, dabei aber gleichzeitig die Errichtung von Windrädern steuern zu können.

Die so genannten Potenzialflächen - also die Flächen, auf denen grundsätzlich Windräder entstehen könnten - umfassen nach aktuellem Stand insgesamt 1234 Hektar. Darin eingeschlossen sind bereits die vorhandenen Altzonen. Das entspricht einem Anteil am Gemeindegebiet in Höhe von 18 Prozent. „Und damit ist völlig unstrittig, dass wir hier in Bestwig keine Verhinderungspolitik betreiben, sondern die Windkraft gewollt ist“, so Markus Sommer (CDU) als Vorsitzender der Gemeindeentwicklungsausschusses.

Wie berichtet, ergeben sich auf Basis der aktuellen Potenzialflächenanalyse acht Konzentrationszonen-Komplexe: Arnsberger Wald, Halbeswig-Nierbachtal, Berlar, Bastenberg, Twilmecke, Obervalme, Eismecke und Dörnberg.

>>> Lesen Sie auch: Schmierereien in Nuttlar: Eigentümerin vermutet Racheakt <<<

Auch SPD-Fraktionschef Paul Theo Sommer nutzte die weitere erforderliche Abstimmung als nächsten Schritt des Verfahrens, um die mit der Windkraft verbundenen Zahlen einzuordnen. 1234 Hektar und damit 18 Prozent des Gemeindegebietes als Potenzialflächen auszuweisen sei schon ein Statement, so Sommer. Vor allem, wenn man in diesem Zusammenhang auf die Zahlen bei der Änderungen des Landesentwicklungsplanes und des Regionalplanes blicke. Hier liege der vorgeschlagene Flächenbeitragswert für die Region Arnsberg bei 2,1 Prozent, und für das Land NRW bei 1,8 Prozent. „Das ist schon ein gewaltiger Unterschied“, betonte Paul Theo Sommer.

Akzeptanz in der Bevölkerung

In diesem Zusammenhang stelle sich für ihn gleichzeitig die Frage der Akzeptanz in der Bevölkerung. „Wir können in Bestwig nicht beeinflussen, was andere Kommunen machen. Aber am Ende geht es schon um eine faire Verteilung der Lasten“, stellte der SPD-Fraktionschef klar. Unter anderem sei dabei auch wichtig, dass die 1000-Meter-Abstands-Regel zur Wohnbebauung Bestand habe. Er erinnere sich noch sehr genau an die Worte von Windkraft-Experte Michael Ahn vom Planungsbüro Wolters & Partner, das die Gemeinde seit Jahren in Sachen Windkraft begleitet. Ahn hatte bei einem seiner letzten Besuche in Bestwig angemerkt, dass die 1000-Meter Regelung zu einer Befriedung in der Auseinandersetzung rund um die Windkraft geführt habe. „Ich hoffe, dass das auch so bleibt“, so Sommer.

Der Zeitplan der Gemeinde bei der Änderung des Flächennutzungsplanes ist und bleibt derweil weiterhin sehr ambitioniert. Auch darauf verwiesen Markus und Paul Theo Sommer in der Sitzung des Gemeindeentwicklungsausschusses. „Wir sind mitten im Verfahren. Die Zeit drängt. Mit dem heutigen Beschluss gehen wir nun den nächsten erforderlichen Schritt im Verfahren“, so Paul Theo Sommer. Er persönlich habe immerhin den Eindruck, dass es jetzt schneller gehe als in früheren Jahren.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Auf Basis eines Ratsbeschlusses vom 29. März hatte das Planungsbüro Wolters & Partner im Rahmen des Verfahrens zuletzt einen Begründungstext als Vorentwurf sowie das „Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie Wolf Lederer“ einen vorläufigen artenschutzrechtlichen Fachbeitrag erstellt. Beides hat der Ausschuss in seiner jüngsten Sitzung einstimmig abgesegnet. Außerdem hat der Ausschuss die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie die Beteiligung der benachbarten Städte und Gemeinden durchzuführen.

  • Trotz geänderter Vorzeichen kann und will die Gemeinde Bestwig weiterhin an der Änderung ihres Flächennutzungsplans arbeiten und so die Möglichkeit einer Übergangsregelung nutzen - auch, wenn sie bis 2027 zeitlich befristet ist und dafür ordentlich aufs Tempo gedrückt werden muss.
  • Spätestens zum 1. Februar 2024 muss der neue Flächennutzungsplan, mit dem die Gemeinde dann immerhin bis 2027 die Windkraft steuern kann, genehmigt und wirksam sein.
  • Gegen die Stimmen der Grünen hatte der Rat damals entschieden, den bislang beschrittenen Windkraft-Weg vorerst weiterzugehen und den Flächennutzungsplan zu ändern.