Meschede. Verhindert Videoüberwachung Vandalismus an der Ruhrpromenade? Warum das wichtig werden könnte, wenn die Bücherzelle wieder aufgestellt wird.
Gerade hat die Firma ITH angekündigt, dass sie die Büchertelefonzelle erneut aufstellen will, da kommt von einem anderen Mescheder Unternehmer die Forderung, den Bereich der Ruhrpromenade endlich dauerhaft vor Vandalen zu schützen. Am effektivsten sei das durch Videoüberwachung möglich, fordert Fahrradhändler Hermann Hegener. Aber stimmt das?
Büchertelefonzelle zweimal komplett zerstört
In der Vergangenheit war der Touristen-Punkt vor der Ruhrbrücke mit der öffentlichen Bücherzelle, mit Infotafeln für Radfahrer und Touristen, Liegebänken, Schlauchautomat, Fahrradpumpe und Sitzstufen runter zur Ruhr immer wieder das Ziel von Vandalen.
Die Büchertelefonzelle wurde zweimal - 2016 und zuletzt 2019 - durch Brand so schwer beschädigt, dass sie komplett abgebaut werden musste. Hegener selbst hatte im Sommer 2021 seine Pumpstation demontiert, weil auch diese immer wieder beschädigt worden war und die Werkzeuge gestohlen wurden.
Vandalen zur Rede gestellt
Vor Weihnachten hatte dann ein Nachbar der Ruhrpromenade zwei Männer dabei beobachtet, wie sie sich am Schlauchautomat zu schaffen machten und einen Böller im Innern zündeten. Er informierte den Fahrradhändler. Hegener machte sich direkt auf den Weg, spürte zwei Verdächtige in Höhe der Feuerwehr auf und stellte sie zur Rede. Doch sie behaupteten, damit nichts zu tun zu haben.
„Da wurde es mir mulmig, so ganz allein mit denen auf der menschenleeren Straße“, sagt Hegener. Und er ließ sie ziehen. Der Böller hatte den Schlauchautomat nicht komplett zerstört, aber die Verpackung der Schläuche angeschmort. Sie waren anschließend unverkäuflich. „Eine Videoüberwachung wäre technisch machbar“, ist Hegener überzeugt. Er selbst hat seit längerem an seinem Geschäft eine Kamera angebracht.
Der Datenschutz
Das Problem: Eine Videoüberwachung ist ein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger und muss im Verhältnis stehen zum angestrebten Erfolg. Besonders sensible ist dabei der öffentliche Raum. Das bestätigt auch Daniel Strunk, Pressesprecher der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Bettina Gayk.
Das sagt die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Grundsätzlich dürften nur öffentliche Stellen den privaten Raum überwachen. Dabei müsse die Videoüberwachung beispielsweise zum Schutz des Eigentums oder Besitzes geeignet und erforderlich sein. „Hierbei ist insbesondere zu prüfen, ob nicht weniger einschneidende Maßnahmen in Betracht kommen.“
Schutzwürdige Interessen Dritter
Darüber hinaus sei eine Videoüberwachung nur zulässig, wenn ihr keine schutzwürdigen Interessen betroffener Personen entgegenstehen. All das müsse umfassenden abgewogen werden, zwischen dem Sicherungsinteresse der öffentlichen Stelle und den Interessen insbesondere der Personen, die sich in dem öffentlich zugänglichen Bereich aufhalten, ohne etwas mit dem Fehlverhalten Einzelner zu tun zu haben. „Im konkreten Fall wären das etwa auch die Nutzer und Nutzerinnen, die nicht dabei überwacht werden wollen, welche Bücher sie einstellen oder sich auswählen.“
Das Landesamt geht davon aus, dass die Stadt hier unter Berücksichtigung aller Umstände sachgerecht abwägen wird. „In jedem Fall sollte bei der Planung einer Videoüberwachungsmaßnahme behördliche Datenschutzbeauftragte beteiligt werden.“
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Das sagt die Stadt
Auch die Stadt verweist auf die komplizierte Rechtslage, die immer im Einzelfall überprüft werden müsse. Eine allgemeingültige Aussage zum Thema sei daher nicht möglich. Stadt-Pressesprecher Jörg Fröhling erinnert in diesem Zusammenhang erst einmal an den Beschluss des Stadtrates aus dem März 2015. Damals hätten es die Politiker grundsätzlich abgelehnt, Teile der Innenstadt in Form einer Videosicherung überwachen zu lassen. „Ob dieses Thema von Seiten der Politik noch einmal aufgegriffen wird, kann derzeit nicht gesagt werden.“
Bürger können Politiker kontaktieren
Bürger, die, wie Hegener, eine Videoüberwachung an bestimmten Stellen der Stadt befürworten, verweist Fröhling auf den Behördenweg. Jeder könne zu unterschiedlichsten Anliegen - wie auch zu diesem - Anträge, Beschwerden oder auch Bürgeranträge stellen. „Zudem besteht auch immer die Möglichkeit, sich mit einem Anliegen an die entsprechenden Ratsvertreterinnen und Ratsvertreter zu wenden.“