Meschede. Der Blick auf Silvester im Hochsauerlandkreis: Wann ist Feuerwerk erlaubt? Gibt es Verbotszonen? Was sind die größten Gefahren?

Nach einem Verbot über zwei Jahre während der Corona-Pandemie dürfen an diesem Silvester auch im Hochsauerlandkreis wieder Raketen in den Himmel geschossen und Böller gezündet werden. Dennoch gibt es klare Regeln. Wir haben die Fragen und Antworten zusammengefasst.

Gibt es Verbotszonen?

Theoretisch können Städte und Gemeinden bestimmte Bereiche festlegen, in denen kein Feuerwerk gezündet werden darf. Das ist aber ein Phänomen der Großstädte, wo Plätze geschützt werden sollen, auf denen sich viele Menschen sammeln und wo viele Passanten unterwegs sind. Im Hochsauerlandkreis ist so etwas bisher nicht bekannt.

Wann ist der Verkauf?

Hier gibt es einen beschränkten Zeitraum: Nur in der Zeit vom 29. bis zum 31. Dezember ist der Verkauf von Feuerwerkskörpern erlaubt, in der Regel werden sie vor allem in Supermärkten, Discountern und Baumärkten angeboten.

Wann dürfen Raketen und Böller gezündet werden?

Nicht nur in der Silvesternacht! Auch schon tagsüber am 31. Dezember ist es laut Bezirksregierung erlaubt und darüber hinaus an Neujahr am 1. Januar.

Vorsicht - worauf ist zu achten?

„Nur wer die Sicherheitshinweise beachtet und einige Tipps beherzigt, kann in der Silvesternacht Unfälle durch Böller, Kracher und Co. vermeiden“, warnt Klaus Dreisbach von der Bezirksregierung Arnsberg. Die wichtigsten Merkmale sind das CE-Zeichen und die Registriernummer, beispielsweise 0589-F2-1234 (0589 steht für die Prüfstelle, F2 für die Feuerwerkskategorie 2 und 1234 als fortlaufende Nummer). Ferner gilt: „Feuerwerkskörper der Kategorie 2 gehören nicht in die Hände von Kindern, sondern dürfen nur an Personen über 18 Jahre abgegeben werden. Auch das Feuerwerk der Kategorie 1 darf nur an Personen ab 12 Jahren verkauft werden“, so Dreisbach. Bei den weit verbreiteten Mehrschussbatterien muss darauf geachtet werden, dass sie sicher aufgestellt werden, also nicht umfallen können: „Einmal angezündet, lassen sie sich nicht mehr stoppen!“ Hinweise zum sicheren Gebrauch findet man in der Gebrauchsanleitung, die immer in deutscher Sprache aufgedruckt sein muss.

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Was sind die größten Gefahren?

Der Fachmann der Bezirksregierung betont: „Hände weg von Feuerwerkskörpern ohne Zulassung, sonst sind am Ende Ihre Hände weg!“ Besonders gefährlich ist das Aufsammeln und Anzünden nicht explodierter Böller. Hier sind die Zündschnüre meist komplett abgebrannt, sodass ein weiterer Zündversuch meist zur sofortigen Explosion führt - das kann zu schlimmen Verletzungen führen.

Was können Tierhalter tun?

Vierbeiner und Silvester - ein schwieriges Thema. Viele Tiere erschrecken sich durch die Böllerei und leiden. Ein Tipp: Die Liebling reizarm unterzubringen und – besonders bei Hunden – eine verhaltenstherapeutische, gegebenenfalls medikamentelle Therapie zu prüfen. Dass es nicht so einfach ist, meinen dagegen Tierärzte. Sie warnen vor Phobien, die insbesondere Hunde durch die Knallerei entwickeln könnten.

Gibt es eine Beratung für Händler?

Händlerinnen und Händlern, die Fragen zur Aufbewahrung oder zum Verkauf von Silvesterfeuerwerk haben, steht die Bezirksregierung Arnsberg unter der Telefonnummer 02931/820 zur Verfügung. Weitere Informationen gibt es auch im Internet unter: www.arbeitsschutz.nrw.de oder unter www.komnet.nrw.de. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksregierung Arnsberg überprüfen, ob die Feuerwerkskörper im Handel richtig gelagert und die Vorschriften beim Weiterverkauf eingehalten werden. Dabei werden z.B. die zugelassene Höchstlagermenge sowie Fluchtwege und Notausgänge geprüft. Diese dürfen nicht zugestellt sein, damit das Gebäude bei Gefahr schnellstmöglich verlassen werden kann.