Bad Fredeburg. Ein Schmallenberger steht wegen einer Amok-Drohung mit SEK-Einsatz vor dem Bad Fredeburger Amtsgericht. Die Drohnachrichten werden verlesen.

„Wenn ich die Polizei sehe, gibt es einen Toten“, eine solche WhatsApp-Nachricht sorgte für einen SEK-Einsatz in Schmallenberg: Im Juni dieses Jahres schickt ein 35-jähriger Schmallenberger solche Drohungen an seine Mutter. Es sind damals zahlreiche Einsatzkräfte in der Straße In der Tränke, gegen 18 Uhr können sie den Täter festnehmen. In seiner Wohnung finden sie neben einer Schreckschusspistole mit Munition auch eine erlaubnispflichtige neun Millimeter Pistolenpatrone. Der Mann wird festgenommen. Jetzt stand er vorm Bad Fredeburger Amtsgericht und muss sich wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung einer Mord oder Totschlagstat und unerlaubten Besitzes von Munition verantworten.

„Ich hatte nie vor Amok zu laufen“, mit der Aussage des Angeklagten startet die Verhandlung. Der 35-Jährige sitzt ohne Anwalt auf der Anklagebank. Mehr will er erst mal nicht zu der Anklage sagen. Richter Ralf Fischer erläutert ihm daraufhin, was für komplizierte Wege das Verfahren dann gehen würde und der Angeklagte gibt daraufhin schnell Auskunft: „Ein paar Wochen vor diesem Tag im Juni fand eine Verhandlung statt. Es ging um meine Tochter. Das Ganze hat mich sehr aufgewühlt.“ Er habe sich in der Woche, in der die Tat stattgefunden hatte, extra freigenommen, weil er gemerkt hatte, dass er nicht klar denken könne.

Verschiedene Drohungen per WhatsApp verschickt

Auf die Frage des Richters, ob er regelmäßig Alkohol und Drogen konsumiere, antwortet der Angeklagte zögerlich: „Ich hatte mal ein Alkoholproblem. Das habe ich aber so weit unter Kontrolle. Drogen nehme ich nicht.“ Ein anderes Ergebnis steht aber im Gutachten, das auch in diesem Verhandlungstag im Gericht vorliegt: „Sie hatten 1,66 Promille im Blut und man hat auch einen erheblichen Cannabis-Wert feststellen können“, so Fischer. Er stellt außerdem heraus, dass diese Kombination von Alkohol und Drogen zu Wahnvorstellungen führen könne. An den Drogenkonsum könne sich der Angeklagte aber nicht erinnern, sagt er. So geht es ihm auch mit dem kompletten Tattag: „Ich weiß nicht mehr viel. Ich kann mich nur noch, dass die Polizei plötzlich da war und ich dann auf der Fredeburger Wache saß.“

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Er könne sich nicht mehr an die WhatsApp-Nachrichten erinnern, die er zuvor seiner Mutter geschrieben hatte und die der ausschlaggebende Punkt für den SEK-Einsatz waren: „Ihr werdet in der Zeitung von mir lesen. Wenn ich die Polizei sehe, dann gibt es den ersten Toten. Ich bereite mich seit Jahren auf diesen Tag vor. Mich bremst niemand.“ Diese Nachrichten verliest Richter Fischer. „Was hätte ihre Mutter sonst machen sollen, als die Polizei zu informieren. Sie hatte bestimmt auch Angst um ihr Kind“, erläutert Fischer, als der Angeklagte angibt, dass er seit dem Tattag ein eher schlechtes Verhältnis zu seiner Mutter habe.

Gaspistole und Munition gefunden

Die Gaspistole, die in der Wohnung des Angeklagten gefunden wurde, darf man in Deutschland legal besitzen und der 35-Jährige erklärt, dass er sie nur an Silvester benutze. Die neun Millimeter Pistolenpatrone habe er als junger Mann beim Spielen gefunden und seit dem in einer Vitrine verwahrt: „Das ist illegal und wir müssen die Patrone einbehalten“, erläuterte Ralf Fischer. Und weiter: „Ich habe wirklich einen anderen jungen Mann hier vor mir erwartet. Sie haben eine Ausbildung und gehen regelmäßig arbeiten und haben sich noch nie etwas zuschulden kommen lassen.“

Das Urteil: 60 Tagessätze von jeweils 60 Euro. Der Richter bot dem 35-Jährigen eine Ratenzahlung an. Er könne 100 Euro im Monat zahlen. Ralf Fischer stellte noch heraus, dass es dem Angeklagten positiv ausgelegt wird, dass er sich selbst Hilfe von einem Psychiater geholt hat. Und er außerdem zum Tatzeitpunkt unter dem Einfluss von Alkohol und Cannabis stand und daher vermindert schuldfähig war. „Wir gehen davon aus, dass die Tat ein einmaliger Ausrutscher war und bleibt“, sagt Fischer abschließend. „Es ist alles beschissen gelaufen“, sind die letzten Worte des Angeklagte.