Meschede. Gerade für Senioren ist die Grundsteuer-Erklärung eine Riesenhürde. Dafür gibt es viele Gründe und eine Mescheder Gruppe, die hilft.

Rosemarie Steinbach ist nicht auf den Mund gefallen. Die 76-Jährige regelt ihr Leben selbstständig, doch die Grundsteuererklärung hat sie ziemlich verzweifelt zurückgelassen. Sie ist froh, dass die Mescheder CDU-Seniorenunion sich des Problems angenommen hat. Unter dem Motto „Senioren helfen Senioren“ hatte die Vereinigung zu einem Info-Abend mit Matthias Hengesbach, Mitgesellschafter einer Steuerberatungsgesellschaft und einem ehemaligen Mitarbeiter des Grundbuchamtes eingeladen.

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Hilfesuchende aus dem HSK

Hilfesuchende, nicht nur aus den Mescheder Ortsteilen, sondern auch aus den angrenzenden Städten und Gemeinden, kamen im Tennisheim in Freienohl zusammen. Auch Rosemarie Steinbach saß mit rund 35 weiteren Rentnern und Rentnerinnen dort. „Schön und gut“, sagt die Wennemerin. Doch letztlich sei ihr das dann da auch alles viel zu schnell gegangen. Ihr Hauptproblem: Sie hat keinen Computer. Sie habe es mit dem Handy versucht. „Aber da kam ich nicht ins System.“

Daran scheitern die Senioren

Senioren „in wirklicher Not“, die hat Klaus Hengesbach in den letzten Wochen einige erlebt. „Ich hatte auch verzweifelte Rentnerinnen am Telefon, die nicht mehr weiterwussten“, berichtet das Vorstandsmitglied der Senioren Union. „Diese Generation will noch alles richtig machen, sie ist ja bereit, die Angaben zu machen, die von ihr erwartet werden.“ Könne es dann aber aus den unterschiedlichsten Gründen nicht. Manchmal sei gar kein Computer vorhanden oder es fehlten die entsprechenden Kenntnisse, würden die Anweisungen aber auch erst gar nicht richtig gelesen. Gleichzeitig ist da eine große Angst, etwas falsch zu machen.“

Zum Thema Grundsteuer-Erklärung hatte die Senioren Union Meschede jetzt eine Informationsveranstaltung angeboten.
Zum Thema Grundsteuer-Erklärung hatte die Senioren Union Meschede jetzt eine Informationsveranstaltung angeboten. © Privat | Senioren Union

So ging es auch Rosemarie Steinbach. Für das Haus in Wennemen hatte sie den Bodenrichtwert erhalten, was ihr fehlte waren die entsprechenden Angaben für die Flurstücke, die später dazugekauft worden waren. Musste sie die fehlenden Werte suchen und wo eventuell eintragen? Verzweiflung und Wut mischen sich bei der resoluten Rentnerin. Lange habe Deutschland Zeit gehabt, diese neue Regelung umzusetzen „und nun muss alles hopplahopp gehen.“ Geärgert hat sie sich auch über Politiker, die ihr erklärten, das sei doch alles ganz einfach. „Ich verstehe die Fragen nicht mal.“

Steuerberater und Finanzamt winken ab

Sich professionelle Hilfe zu suchen, sei ebenfalls gar nicht so einfach. „Die Steuerberater sind hoffnungslos überlaufen“, berichten sowohl Steinbach als auch Hengesbach. „Die nehmen dafür gar keine neuen Kunden auf.“ Und auch das Finanzamt habe abgewunken. „Wir hätten gern jemand vom Finanzamt für unsere Info-Veranstaltung geworben“, erzählt Hengesbach. „Doch da hieß es nur, man müsse sich an die Hotline wenden.“

In alten Zeiten, da hätte Rosemarie Steinbach sicherlich jemand gefunden, der ihr hilft. Vor ihrem Renteneintritt, war sie Putzfrau im Finanzamt, „aber da kenne ich ja heute auch niemanden mehr.“

Hintergrund

Wer am 1. Januar 2022 Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung war, muss eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) bis zum 31. Oktober abgeben.

Dazu gehören beispielsweise: unbebaute Grundstücke, Wohngrundstücke (Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Eigentumswohnungen), aber auch Nichtwohngrundstücke (gemischt genutzte Grundstücke, Geschäftsgrundstücke, Teileigentum).

Die Feststellungserklärung soll „im Grundsatz digital“ bei dem zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Dies ist über das Online-Finanzamt ELSTER (www.elster.de) möglich. Hierfür benötigen die Bürger ein Benutzerkonto, bspw. sie nutzen das der Einkommenssteuer. Es kann auch separat beantragt werden.

Die Feststellungserklärung kann auch über den Zugang von nahen Angehörigen abgegeben werden.

Die Einreichung von Belegen ist grundsätzlich nicht vorgesehen